Luxemburg

Internationale Migranten und Migration in Luxemburg

Birte Nienaber, Ursula Roos

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Luxemburg weist in den vergangenen vier Jahrzehnten einen positiven Wanderungssaldo auf, der sich sowohl aus der Binnen- als auch der Außenwanderung zusammensetzt und mit 7 700 Personen im Jahr 2008 am größten ausfiel (s. 1. Abb.).

Während 1967 ein negativer Saldo (-389) mit Wanderungsverlusten vor allem bei der italienischen Bevölkerung verzeichnet wurde, erhöhte sich die Zahl der Zuwanderungen innerhalb kurzer Zeit, so dass bereits 1970 ein positiver Saldo von 1 091 Personen registriert wurde. Seit dieser Zeit übersteigt die Zahl der Zuwanderungen die der Abwanderungen, so dass Salden von 3 092 Personen (1990) deutlich überschritten wurden und sich seit 2007 bei Werten zwischen 6 000 und 7 700 Personen einpendeln.

Besonders hoch sind seit den 1970er Jahren die Wanderungsgewinne bei Personen aus Portugal. Lagen diese im Jahr 1970 bei 1 913 Personen, bewegen sie sich seit 2005 zwischen Werten von 2 114 (2009) und 2 584 (2008) Personen.

Seit dem Jahr 2000 kommt den Zuwanderern aus Frankreich eine verstärkte Bedeutung zu, deren Wanderungssaldo von +184 Personen im Jahr 1990 auf +1 769 Personen im Jahr 2008 anstieg. Ein großer Teil der Wanderungsgewinne wird demnach durch die Zuwanderung aus europäischen Staaten hervorgerufen. So entfielen beispielsweise im Jahr 2010 etwa 80 % aller Zuwanderungsgewinne auf europäische Länder (Statec, o.J. Anmerkung: Die Quellenangaben beziehen sich jeweils auf alle Absätze seit der vorangehenden Angabe).

Karte: Internationale Migranten und Migration

Karte: Internationale Migranten und Migration

Birte Nienaber, Ursula Roos, Université du Luxembourg

In den Jahren von 1981 bis 2010 erhöhte sich die Einwohnerzahl Luxemburgs von 364 850 auf 502 066 Personen, was mit einem starken Wachstum der ausländischen Bevölkerung um rund 230 % auf insgesamt 216 345 Personen einherging (s. 2. Abb. und Tabelle unten). Dementsprechend stieg der Ausländeranteil von 25,9 % im Jahr 1981 auf einen Höchststand von 43,7 % im Jahr 2009 an. 2010 sank der Ausländeranteil leicht auf 43,1 % ab (vgl. Statec 2011, S. 93). Wird die nichtluxemburgische Bevölkerung hinsichtlich der Staatsangehörigkeit differenziert, spiegeln sich darin die bei den Wanderungssalden genannten wichtigsten Herkunftsländer wider. So stellen mit einem Anteil von 37 % die Portugiesen die größte Gruppe an der ausländischen Bevölkerung, gefolgt von Franzosen mit 14 % sowie Italienern, Belgiern und Deutschen (vgl. Service information et presse du gouvernement luxembourgeois 2014).

Deutlich höher fällt der aktuelle Ausländeranteil mit etwa 68 % in der Hauptstadt aus (vgl. Service information et presse du gouvernement luxembourgeois 2014). Die Personen ausländischer Staatsangehörigkeit verteilen sich nicht gleichmäßig über die gesamte Stadt, sondern konzentrieren sich auf verschiedene Viertel. Zu den Vierteln mit den höchsten Ausländerquoten gehören das Bahnhofsviertel, der Kirchberg und Hollerich (vgl. Fehlen o.J., S. 5). Während die Portugiesen in der Regel im Bahnhofsviertel, in Bonnevoie Sud, Gasperich, Eich, Weimerskirch, Grund, Clausen und der Pulvermühle wohnen, ziehen die nichtluxemburgischen Angestellten und wohlhabenderen Personengruppen eher die Viertel auf den Hochflächen der Hauptstadt vor, so vor allem den Limpertsberg, den Kirchberg oder Belair (vgl. Institut für Regionale Sozialforschung 2008, S. 10, 76). Während das Bahnhofsviertel mit 82 % den höchsten Ausländeranteil aufweist, gibt es nur noch drei Stadtteile, die überwiegend von Luxemburgern bewohnt werden: Cents, Hamm und Cessingen (vgl. Fehlen o.J., S. 5).

Wanderungssaldo nach Herkunftsländern 1967-2010 (absolute Zahlen)
Datengrundlage: Statec o.J.

Im Jahr 2006 wurden ebenfalls in den Kommunen Differdange und Esch, die sich an der Grenze zu Frankreich befinden, sowie in Larochette und Strassen Ausländeranteile zwischen 50 und 65 % gemessen. Mit Anteilen zwischen 40 und 50 % weisen die Kommunen, die sich im direkten Umfeld zur Hauptstadt befinden, aber auch grenznahe Kommunen, wie beispielsweise Remich, Echternach, Vianden, Weiswampach und Pétange sowie weitere Gemeinden leicht geringere Ausländeranteile auf.

Deutlich geringere Werte verzeichneten vor allem Kommunen im nördlichen Teil des Landes, wo die meisten der Kommunen Ausländeranteile zwischen 20 und 30 % aufwiesen. Mit einem Anteil von 10 bis 20 % war die Zahl der Nichtluxemburger in den Kommunen Saeul, Vichten, Wahl, Goesdorf, Hoscheid sowie Consthum im Jahr 2006 am geringsten (vgl. SESOPI-Centre Intercommunautaire asbl 2007, S. 12).

Die Migrationsprozesse in Luxemburg können historisch betrachtet in unterschiedliche Phasen eingeteilt werden, die eng mit der wirtschaftlichen Entwicklung zusammenhängen. Vor dem Hintergrund, dass bis 1914 zahlreiche Luxemburger nach Frankreich und Amerika auswanderten, musste als Folge der industriellen Revolution auf ausländische Arbeitskräfte zurückgegriffen werden. So stieg in der Zeit von 1875 bis 1910 der Ausländeranteil von 3 auf 15 % (vgl. Scuto 2009, S. 343-344).

Ab Ende des 19. Jahrhunderts wurde auch in Luxemburg ein Verwaltungs- und Polizeiapparat zur Umsetzung von migrationspolitischen Gesetzen aufgebaut. Es schlossen sich mit Beginn des 20. Jahrhunderts strukturelle Integrationsmaßnahmen wie beispielsweise die Einbindung der ausländischen Bevölkerung in Sozialsysteme und Bildung an (vgl. Scuto 2009, S. 344). Verbunden mit dem 1. Weltkrieg ging die liberale Migrationspolitik zu Ende und wurde durch ein protektionistisches System ersetzt. Im Jahr 1920 wurde ein „Gesetz zur Eindämmung des übertriebenen Zustroms von Ausländern auf das Gebiet des Großherzogtums“ (Memorial des Großherzogtum Luxemburg, zitiert nach Scuto 2009, S. 345) erlassen.

Dennoch stieg der Ausländeranteil aufgrund des wirtschaftlichen Aufschwungs bis 1930 erneut auf 19 % an, ehe dieser durch die Weltwirtschaftskrise auf 13 % sank. Zu diesem Zeitpunkt stellten Personen deutscher Staatsangehörigkeit nahezu die Hälfte der ausländischen Bevölkerung (vgl. Scuto 2009, S. 345). Nach dem Ende des 2. Weltkriegs kam die Zuwanderung von Migranten aus Deutschland zum Erliegen, welche erst durch die Niederlassung der deutschen Banken in den 1970er Jahren wieder anstieg.

Zusätzlich wurden nach dem Weltkrieg Arbeiter im Bau- und Landwirtschaftssektor benötigt, da Luxemburg schwer unter den Folgen der deutschen Ardennenoffensive vom Dezember 1944 litt. Die höheren Löhne, die im Industriesektor bezahlt wurden, haben dazu geführt, dass dieser größtenteils den Luxemburgern selbst vorbehalten blieb, so dass in der Stahlindustrie der Anteil der eingewanderten Arbeiter seit den 1920er Jahren abgenommen hat.

Aufgrund der fehlenden Arbeitskräfte warb die Regierung seit 1945 um ausländische Arbeitnehmer aus Italien, wobei sie mit der dortigen Regierung aneckte, welche ihr vorwarf, die Werte der Italiener unter dem Vorwand zu beschlagnahmen, sie seien Faschisten gewesen. Weiterhin forderte Italien Arbeitsverträge mit einer Laufzeit von zwei Jahren, um den Auswanderern eine relative Beschäftigungsstabilität zuzusichern, während die luxemburgische Regierung die Arbeitserlaubnisse auf sechs Monate beschränken wollte.

So trat erst 1948 das erste bilaterale Arbeiterabkommen in Kraft, das bis 1957 regelmäßig erneuert wurde. Laut dieses Vertrages durfte nur ein vorher definiertes Kontingent an Arbeitern, die in Italien rekrutiert und eingestellt wurden, nach Luxemburg kommen. Ebenso waren nur zeitlich begrenzte Arbeitsverträge möglich, die aber verlängert werden konnten (vgl. Pauly 2010, S. 67).

Entwicklung der Gesamtbevölkerung, der Luxemburger und Ausländer von 1981-2010
Datengrundlage: Statec 2011, S. 93

Pauly (2010, S. 67-68) beschreibt die luxemburgische Einwanderungspolitik der 1950er Jahren als restriktiv, so dass sie im Gegensatz zu dem realen Bedarf der luxemburgischen Wirtschaft nach ausländischen Arbeitskräften stand. So verlangte Luxemburg sowohl beim Vertrag von Paris zur Montanunion (1951), beim Vertrag von Rom zur Einsetzung der Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1957) sowie anlässlich des Beitritts Spaniens und Portugals zur Europäischen Wirtschaftsgemeinschaft (1985) und beim Vertrag von Maastricht zur Gründung der Europäischen Union (1991) eine Sonderregelung, um das Inkrafttreten der Arbeitnehmerfreizügigkeit zu verzögern. Jedoch trat Luxemburg jedes Mal vorzeitig von dieser Sonderregelung zurück.

Im Laufe der 1950er Jahre ebbte die Einwanderung aus Italien ab, da die ausländischen Arbeitnehmer entweder aufgrund von höheren Löhnen nach Deutschland und in die Schweiz wanderten oder in Italien blieben. Daraufhin lockerte die Regierung die Einwanderungsbestimmungen mit Italien, was jedoch kaum Wirkung zeigte, da zudem derartige bilaterale Abkommen seit 1961 hinfällig waren.

Der portugiesisch-luxemburgische Freundschaftsverein besteht seit 1969
Quelle: APL

Seit Mitte der 1960er Jahre verzeichnete Luxemburg eine verstärkte Einwanderung aus Portugal, was mit ökonomischen und politischen Gründen wie dem Militärdienst sowie Kolonialkriegen verbunden war. Das Arbeitsabkommen mit Portugal aus dem Jahr 1970 sah im Gegensatz zu dem Vertrag mit dem ehemaligen Jugoslawien eine direkte Familienzusammenführung vor. Dies hing damit zusammen, dass Luxemburg die Einwanderung von „Weißen“ und Katholiken favorisierte (vgl. Pauly 2010, S. 68).

Beschäftigung fanden die aus Portugal stammenden Arbeitnehmer hauptsächlich in den Bereichen Bau, Reinigung sowie häuslichen Dienstleistungen. Dennoch hatten sie kaum Kontakt zu der einheimischen Bevölkerung. Auch führten die geringe Schulbildung und der Mangel an günstigem Wohnraum zu Problemen.

Gleichzeitig entwickelte sich eine zweite Einwanderungsgruppe, der Führungskräfte aus dem Finanzsektor sowie Funktionäre europäischer und anderer internationaler Institutionen angehörten, sodass in Luxemburg das Modell der „doppelten Immigration“ beobachtet werden konnte.

Ein weiteres Phänomen im letzten Drittel des 20. Jahrhunderts, was bisher noch kaum analysiert wurde, ist die wachsende Zahl kleiner und mittlerer Unternehmen, die von Personen ausländischer Staatsangehörigkeit geführt werden. Die Zahl dieser Unternehmen hat sich im Zeitraum von 1971 bis 1991 verdreifacht, wobei Pauly offen lässt, ob es sich dabei um ein Zeichen des sozialen Aufstiegs unter der ausländischen Bevölkerung oder um die Ankunft eines neuen Migrationstyps handelt (vgl. Pauly 2010, S. 69).

Im letzten Viertel des 20. Jahrhunderts kam es Luxemburg zum Übergang vom industriellen in das postindustrielle Zeitalter, was mit einem Bedeutungsverlust der Stahlindustrie und einem Aufstieg des Finanzsektors verbunden war (vgl. Pauly 2010, S. 69). Dies verursachte eine weitere Wanderungswelle sowie eine Diversifizierung der Immigranten. Besonders die Zahl der hochqualifizierten Migranten aus den nördlichen Ländern der Europäischen Union, Nordamerika, Afrika und Japan stieg deutlich (vgl. Willems, Milmeister, Hartmann-Hirsch & Kollwelter 2009, S. 170).

Eine wichtige Rolle zur Deckung des Arbeitskräftebedarfs stellen heute die grenzüberschreitenden Pendler dar (vgl. Pauly 2010, S. 70). Das Grenzpendlerphänomen kann als Ergebnis des stärkeren wirtschaftlichen Wachstums Luxemburgs und des höheren Gehaltsniveaus im Vergleich zu den Nachbarländern gesehen werden (vgl. Willems, Milmeister, Hartmann-Hirsch & Kollwelter 2009, S. 174).

Während der Anteil der Grenzgänger an den im Großherzogtum beschäftigten Arbeitnehmern im Jahr 1980 bei 9 % lag, stieg dieser 2007 auf 42,5 % an (Graphik s. Link, S. 102). Demnach pendelten im Jahr 2007 täglich 133 400 Grenzgänger nach Luxemburg, von denen 51 % aus Frankreich, 26 % aus Belgien sowie 23 % aus Deutschland kamen (Wille 2007, S. 48).

Auch zukünftig wird mit steigenden Zahlen der Grenzgänger gerechnet. Einerseits wird das Phänomen der Grenzgänger von den Luxemburgern als Notwendigkeit für das wirtschaftliche Wachstum und zum Erhalt des eigenen Wohlstandsniveaus gesehen. Andererseits werden auch Einstellungen öffentlich, die das Phänomen als Gefährdung der luxemburgischen Sprache sowie der Kultur und damit als eine „Bedrohung“ der Identität einschätzen (vgl. Wille 2007, S. 49 & Wille 2011, S. 112).

Dennoch herrscht im Großherzogtum seit Beginn der 1980er Jahre ein „ausländerfreundliches Staatscredo“ (Scuto 2009, S. 348). Zusätzlich wird versucht, Personen ausländischer Staatsangehörigkeit in wichtige Institutionen des Aufnahmelandes einzubinden, um die Integration voranzubringen (vgl. Scuto 2009, S. 348).

Im Jahr 2008 erfolgte eine Abstimmung im Parlament über ein Immigrationsgesetz, das auf die „Schaffung einer modernen Immigrationspolitik [zielt], die es dem Land einerseits erlaubt, wirtschaftlich wettbewerbsfähig zu bleiben, und andererseits der langjährigen Tradition des Großherzogtums als Einwanderungsland Rechnung trägt.“ (Rapport de la Commission des Affaires étrangères et européennes, de la Défense, de la Coopération et de l’Immigration sur le projet de loi n° 5802, du 3 juillet 2008, zitiert nach Scuto 2009, S. 349)

Tabelle: Entwicklung der Gesamtbevölkerung, der Luxemburger und Ausländer von 1981-2010
Datengrundlage: Statec 2011, S. 93

Seit den 1990er Jahren erreichen verstärkt auch Asylsuchende aus Afrika und den Balkanstaaten Luxemburg (vgl. Pauly 2010, S. 70). Durch den Wegfall der Visums-Pflicht im Dezember 2009 für die Westbalkan-Staaten Serbien, Montenegro, Kosovo und Mazedonien haben sich in Luxemburg die Asylbewerberzahlen wieder deutlich erhöht. Während im Zeitraum von 2005 bis 2006 jährlich zwischen 524 und 799 Personen Asyl beantragten, stieg im Jahr 2011 die Zahl der Anträge auf 2 150 an (vgl. Bundesamt für Migration und Flüchtlinge 2006, S. 27 & Eurostat 2012, S. 2).

Darunter stammten unter anderem 44 % aus Serbien, 21 % aus Mazedonien sowie 6 % aus dem Kosovo. Insgesamt wurden in erster Instanz 2011 1 015 Entscheidungen getroffen. Lediglich 35 Anträge wurden aufgrund des Flüchtlingsschutzes (30 Anträge) und des subsidiären Schutzes (5 Anträge) positiv begutachtet, so dass 980 Anträge abgelehnt wurden (vgl. Eurostat 2012, S. 3).

Gingen im Januar 2012 noch 223 Asylanträge ein, reduzierte sich diese Zahl im Februar um 91 auf 132 Bewerber (s. Abb. 5). Zu den Hauptherkunftsländern zählten Serbien (34 Personen), Mazedonien (20 Personen) und der Kosovo (16 Personen). Aus Montenegro und Albanien stammten beispielsweise jeweils 13 Personen, 7 aus dem Irak, 5 aus Libyen sowie 3 aus Tunesien. Von den 132 im Februar 2012 gestellten Anträgen wurden lediglich zwei positiv beschieden (vgl. Ministère des Affaires étrangères 2012, S. 2, 4-5).

Asylbewerber in Luxemburg 2007-2012
Datengrundlage: Ministère des Affaires étrangères 2012, S. 2

Da es in Luxemburg keine zentrale Aufnahmeeinrichtung für Flüchtlinge und Asylbewerber gibt, verhandelte die Regierung im Jahr 2012 mit einzelnen Gemeinden über die Aufnahme von Asylbewerbern. Als unverbindlicher Richtwert sollen die Gemeinden 4 Asylbewerber je 1 000 Einwohner aufnehmen. Im März 2012 hatten bereits 76 von 106 Gemeinden einer Aufnahme von Asylbewerbern zugestimmt.

Während die Gemeinden für die Unterbringung verantwortlich sind, stellt die Regierung die finanziell notwendigen Mittel zur Verfügung.

2012 sollen sowohl die Geld- als auch die Sachleistungen für Asylbewerber gekürzt werden, um diese unter anderem an das Niveau der Nachbarländer anzupassen. Darüber hinaus können sich Asylbewerber an gemeinnützigen Tätigkeiten beteiligen, die auf 10 Stunden pro Woche begrenzt sind und mit 2 Euro pro Stunde vergolten werden (vgl. Le Gouvernement du Grand-Duché du Luxembourg 2012).