bis 80er Jahre

Grenzüberschreitende Zusammenarbeit bis zu den 80er Jahren

 

Christian Wille

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Historiker betonen, dass „[v]on einer historisch gewachsenen Großregion, einer ‚natürlich’ zusammengewachsenen großregionalen Bevölkerung keine Rede sein kann.“ (Pauly 2009: 29). Oder: „En effet, la Grande Région Saar-Lor-Lux est une région qui se caractérise par une hétérogénéité tant culturelle et linguistique que politique et administrative.“ (Wittenbrock 2010: 118). Daraus ist zu schlussfolgern, dass die Großregion „[…] sich nicht auf gemeinsame Wurzeln berufen [kann], aus denen ihre Legitimation abzuleiten wäre.“ (Niedermeyer/Moll 2007: 298).

Jedoch können Epochen gemeinsamer Geschichte oder ähnliche Wirtschaftsstrukturen in den Blick genommen werden. So ist z.B. an die Zeit zwischen 1870 und 1918 zu erinnern, in der sich – begünstigt durch den Frankfurter Vertrag (1871) – dichte wirtschaftliche Verflechtungen zwischen dem Saarland, Lothringen und Luxemburg herausbildeten.

Diese auf der Schwerindustrie beruhenden Beziehungen wurden nach dem Ersten Weltkrieg wieder zerschlagen. In diesem Zusammenhang schreibt Lehners „[...] Saar-Lor-Lux wäre eine einheitliche Region geworden, wenn Deutschland den Ersten Weltkrieg gewonnen hätte.“ (Lehners 1996: 85)

Karte: Strukturen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Karte: Strukturen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit

Christian Wille, Université du Luxembourg

Die kurzzeitigen Beziehungen zwischen den Teilgebieten, die auf ähnlichen Wirtschaftsstrukturen basierten, wurden in den 1960er Jahren wieder belebt. Die Wirtschaftsakteure der Steinkohleindustrie wurden sich im Zuge der Rohstoffkrise zunehmend bewusst, dass die schwierige Situation unter anderem in der nationalen Randlage der einzelnen Teilgebiete begründet lag.

Sie organisierten im Jahr 1962 die erste gemeinsame Konferenz über Raumordnungsfragen, an der Vertreter aus Wirtschaft und Politik aus Trier, Luxemburg, Arlon, Metz und Saarbrücken teilnahmen. Da sich die regionalen Schwierigkeiten ähnelten und ein Konsens über eine gemeinsam zu entwickelnde Handlungsstrategie bestand, beschlossen sie ihre Interessen konzertiert auf der jeweiligen nationalen Ebene vorzubringen.

Wittenbrock hält hierzu fest: „[…] la rencontre de 1962 reste importante, car pour la première fois des représentants des élites politiques et économiques agissent ensemble pour faire connaître leurs intérêts régionaux […].“ (Wittenbrock 2010: 124). So wurde erreicht, dass Kiesinger und de Gaulle sich anlässlich des Gipfeltreffens am 13./14. März 1969 auf die Einrichtung einer deutsch-französischen Regierungskommission verständigten, die am 19. Februar 1970 erstmals zusammentrat. 

Freie Fahrt an der belgisch-luxemburgischen Grenze
Foto: Christian Wille

Ein Jahr später folgte das Großherzogtum, womit sich 1971 die deutsch-französisch-luxemburgische Regierungskommission konstituierte (der formale Name der Kommission lautet: Gemischte deutsch-französisch-luxemburgische Regierungskommission für die Zusammenarbeit im Montandreieck).

Noch im gleichen Jahr setzt sie die Regionalkommission Saar-Lor-Lux – Trier/Westpfalz ein, die der Regierungskommission als ausführendes Organ unterstellt ist.

Bereits nach kurzer Zeit kristallisierte sich die Regionalkommission Saar-Lor-Lux – Trier/Westpfalz als wichtigstes Gremium der regionalpolitischen Zusammenarbeit in der Großregion heraus, das sich bis in die 1980er Jahre vorrangig mit Fragen der Arbeitsmarkt- und Wirtschaftsentwicklung befasste (Ebd.: 125).

Partner der Exekutive
Die ersten Strukturen der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit haben sich somit Anfang der 1970er Jahre in einem Klima der Krise konstituiert und beruhten auf zwischenstaatlichen Beziehungen zwischen Deutschland, Frankreich und Luxemburg.

Deutsch-französisch-luxemburgische Regierungskommission (1971)
Die deutsch-französisch-luxemburgische Regierungskommission besteht aus Delegationen der Vertreter der Außenministerien der beteiligten Regierungen, denen regionale Repräsentanten als Beobachter angehören.

Bis heute ist sie zuständig für die Schaffung der formellen Voraussetzungen für die grenzüberschreitende Zusammenarbeit und begleitet die Kooperation in außenpolitischer Perspektive.

Regionalkommission SaarLorLux-Trier/Westpfalz (1971)
Die Regionalkommission SaarLorLux-Trier/Westpfalz bildet das ausführende Organ der deutsch-französisch-luxemburgischen Regierungskommission.

Sie wurde zu diesem Zweck von den Außenministerien eingesetzt und besteht aus Delegationen der Exekutiven der vier Mitgliedsregionen. Zur Vorbereitung von Beschlüssen und deren Umsetzung verfügt sie über Arbeitsgruppen, deren Vorsitze zwischen den Regionen verteilt sind.

Freundschaftsbrücke über die Saar zwischen Kleinblittersdorf und Grosbliederstroff
Foto: Christian Wille

Notenaustausch vom 16. Oktober 1980
Die Zusammenarbeit im Rahmen der deutsch-französisch-luxemburgische Regierungskommission und der Regionalkommission SaarLorLux-Trier/Westpfalz vollzog sich zunächst auf Grundlage des gemeinsamen politischen Willens der Partner. Erst ca. zehn Jahre nach der Konstituierung dieser Gremien wurde die Zusammenarbeit in einem Abkommen zwischen den Regierungen der Bundesrepublik Deutschland, Frankreichs und Luxemburgs formal verankert.

Im Notenaustausch vom 16. Oktober 1980 bekräftigen die Länder auf administrativem, technischem, sozialem, wirtschaftlichem und kulturellem Gebiet verstärkt zusammenarbeiten zu wollen. Der Notenaustausch von 1980 bildet die eigentliche Rechtsgrundlage für die regionalpolitische Zusammenarbeit in der Großregion.

44. Plenarsitzung des Interregionalen Parlamentarierrats am 28. Mai 2010
Quelle: Interregionaler Parlamentarierrat
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Partner der Legislative
Auf Ebene der Legislative entfaltete sich in den 1980er Jahren eine bis dahin in Europa einzigartige grenzüberschreitende Initiative. Im Jahr 1986 wurden erstmals Abgeordnete aus regionalen Parlamenten gewählt, die sich ausdrücklich mit grenzüberschreitenden Fragestellungen befassen.

So arbeiten im Rahmen des Interregionalen Parlamentarierrats (IPR) jeweils sieben Abgeordnete des luxemburgischen Nationalparlaments, des wallonischen Regionalparlaments, des lothringischen Regionalrats sowie der Landtage von Rheinland-Pfalz und des Saarlandes zusammen.

Der Rat besitzt zwar keine legislativen Befugnisse, er versteht sich jedoch als beratende parlamentarische Versammlung der Großregion und äußert seine Meinung in Empfehlungen und Stellungnahmen. Die Arbeiten werden in einem ständigen Ausschuss und in Kommissionen vorbereitet und in den jährlichen Plenarsitzungen diskutiert. Der Interregionale Parlamentarierrat übernahm bei der Einführung des Oberrheinrats (Elsass, Baden, Nordschweiz, Südpfalz) eine Vorbildfunktion (BMVBS: 2011: 28).

Wirtschafts- und Sozialpartner
Erste Entwicklungen von grenzüberschreitenden Kooperationsstrukturen zwischen den Wirtschafts- und Sozialpartner der Großregion sind in den krisengezeichneten 1970er Jahren auszumachen, in denen die grenzüberschreitende Zusammenarbeit aus wirtschaftlichen und sozialen Notwendigkeiten heraus erwuchs.

Interregionaler Gewerkschaftsrat (1976)
So ist die Gründung der ersten grenzüberschreitenden Arbeitnehmervertretung in Europa im Jahr 1976 zu nennen. Dem Interregionalen Gewerkschaftsrat gehören Organisationen der Arbeitnehmervertretung aus dem Saarland, aus Rheinland-Pfalz, Lothringen und Luxemburg an. Gemeinsam vertreten sie die Interessen von Arbeitnehmern und versuchen die Politik auf grenzüberschreitender Ebene sozialer zu gestalten. Die Organe des Interregionalen Gewerkschaftsrats sind die Gemeinsame Konferenz der Partner, das Präsidium sowie das geschäftsführende Präsidium.

Interregionaler Rat der Handwerkskammern Saar-Lor-Lux (1989)
Die Partner des Handwerks schlossen sich am 25. Januar 1989 zum Interregionalen Rat der Handwerkskammern Saar-Lor-Lux zusammen, um die bereits seit 1977 bestehende informelle Zusammenarbeit auszubauen und formal zu verankern.

Dem Rat gehören die Handwerkskammern des Saarlandes, von Rheinland-Pfalz, der Departements Moselle, Meurthe-et-Moselle, Meuse, der belgischen Provinz Luxemburg und Luxemburgs an. Sie fördern den grenzüberschreitenden Informations- und Erfahrungsaustausch im Handwerk und vertreten ihre Interessen gegenüber regionalen, nationalen und europäischen Akteuren. An der Spitze des Interregionalen Rats steht das Präsidium mit dem Präsidenten, fünf Vizepräsidenten und einem Generalsekretär.

Für die Anfänge der grenzüberschreitenden Zusammenarbeit bleibt festzuhalten, dass ihre Entwicklung auf sozio-ökonomischen Notwendigkeiten und auf regionalen Triebkräften beruhte. Nach der Konstituierung der ersten grenzüberschreitenden Strukturen wurde die regionalpolitische Zusammenarbeit auf eine juristische Grundlage gestellt und eine behutsame Differenzierung der grenzüberschreitenden Kooperation nach Akteursebenen setzte ein. Ab den 1990er Jahren kennzeichnet sich die Zusammenarbeit durch eine verstärkte Ausdifferenzierung und Verfestigung der Kooperationsbeziehungen.

Deutsch-französischer Grenzübergang Goldene Bremm bei Saarbrücken
Foto: Christian Wille