I - 1815

I - 9. Juni 1815

I. Die Großregion nach dem Wiener Kongress (09.06.1815)


Nach dem Niedergang des napoleonischen Europas galt es den europäischen Kontinent neu zu organisieren. Die Hauptdirigenten dieser Neuordnung, oder besser gesagt, der Wiederherstellung des alten Europas, waren der österreichische Kaiser, der russische Zar, der preußische König sowie der König von England. Alle jene Fürsten, die sich im Verlauf der napoleonischen Kriege zu den Alliierten bekannt hatten, waren ebenfalls nach Wien eingeladen worden.

Der Pariser Friedensvertrag vom 30. Mai 1814 hatte bereits die neuen Grenzen Frankreichs festlegt. Der Wiener Kongress behandelte also die Frage, was mit den durch Napoleon gebildeten Staaten und Grenzänderungen passieren sollte. Die Abgesandten der Großmächte führten das Hauptwort in der Frage der Neuordnung.

Es waren dies Robert Stewart Viscount Castlereagh für Großbritannien, Klemens Fürst von Metternich für Österreich, Karl August Reichsfreiherr von Hardenberg für Preußen sowie Karl Robert Graf von Nesselrode für das russische Zarenreich. Alles in allem nahmen 216 Delegierte von Königreichen, Herzog- und Fürstentümern sowie von freien Städten am Kongress teil.  


Karte : Grenzen nach 1815

 

Karte : Grenzen nach 1815

Claude Back, Luxemburg

Der Wiener Kongreß von 1814/15: Sitzung der Bevollmächtigten der unterzeichnenden acht Großmächte
Quelle: Kupferstich von Jean Godefroy, 1819; Westfälisches Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster

Der Wiener Kongress steht für die Neuordnung Europas nach der turbulenten Zeit der französischen Revolution und besonders der napoleonischen Kriege. Doch steht dieser Kongress auch für die Aufteilung Europas unter den alten Herrschern. Bestes Beispiel bildet Frankreich selbst, wo mit Ludwig XVIII. die Bourbonen wieder eingesetzt wurden.

Für die Neuordnung Europas durch die Fürsten galt das Prinzip des Völkerrechts, in dessen Namen in der Koalition gegen Napoleon gekämpft worden war. Dieses Völkerrecht wurde jedoch nicht auf die Völker selbst bezogen, sondern auf die Legitimität der Herrscher.

Es waren schließlich die Franzosen, die beim Wiener Kongress auf das Völkerrecht pochten. Dies war aber nur der Fall, da es im Sinne der Außenpolitik des französischen Außenministers Talleyrand war. Talleyrand wollte Frankreich aus der Isolation führen und dafür sorgen, dass es bei der Neuordnung Europas mitbestimmen konnte.

Neben der politischen Neuordnung des Kontinents war für die Alliierten der Schutz vor Frankreich ein wichtiges Ziel des Kongresses. Es sollte keine Gefahr mehr von der bevölkerungsreichsten und revolutionsträchtigen Macht ausgehen. 

Aus diesem Grund wurden bereits am Tag nach dem ersten Pariser Frieden die Departements vom Rhein bis zur Saar militärisch besetzt. Preußen besetzte die Gebiete nördlich der Mosel, während Österreich und Bayern die Gebiete südlich der Mosel besetzten. Später teilte eine strikt festgelegte Grenze von Konz bis Medard die Besatzungsbereiche der Militärmächte. Diese Gebiete wurden auch von der jeweiligen Macht verwaltet.  

In der Schlussakte des Wiener Kongresses wurden die neuen Grenzen in Europa aufgeführt. Bevor auf die neuen Grenzen eingegangen werden kann, müssen noch einige Informationen aufgelistet werden:

Nach der Eroberung der linksrheinischen Gebiete durch die Alliierten wurden diese in Generalgouvernements zusammengefasst.

Am 2. Februar 1814 war das Generalgouvernement Mittelrhein aus den Departements Rhein-Mosel, Saar und Donnersberg gebildet worden und am 14. Februar 1814 das Generalgouvernement Niederrhein, bestehend aus den ehemaligen Departements der Rur (Roer), der Ourthe und der Nieder-Maas.

Schlussakte des Wiener Kongresses, 9. Juni 1815
Quelle: G. Großkurth 

Der Wiener Kongreß von 1814/15
Quelle: Zeitgenössische Karikatur

Am 31. Mai 1814 wurde entschieden, dass die Gouvernementverwaltungen am 15. Juni desselben Jahres den jeweiligen Mächten übertragen werden sollten. Das nördlich gelegene Generalgouvernement Niederrhein wurde jetzt von Preußen verwaltet, während das Generalgouvernement Mittelrhein von Österreich und Bayern verwaltet wurde. Am 15. Juni 1814 fasste Preußen dann die unter seiner Verwaltung stehenden Gebiete zusammen.

Die Festlegung der neuen Grenzen in Europa in der Wiener Schlussakte betrifft für das Gebiet der Großregion die neuen Grenzen Preußens, des Königreiches der Niederlande sowie des Großherzogtums Luxemburg. Des Weiteren steht das Gebiet des Herzogtums Nassau zu diesem Zeitpunkt zum größten Teil bereits fest. Was das Generalgouvernement Mittelrhein  betrifft, so wurde dieses weiterhin von Österreich und Bayern vorläufig verwaltet.

Die Schlussakte des Wiener Kongresses wurde am 9. Juni 1815 von Österreich, Spanien, Frankreich, Großbritannien, Portugal, Preußen, Russland, Schweden und Norwegen unterzeichnet. Die neuen Grenzverläufe waren jedoch noch nicht definitiv, da weitere Grenzänderungen in den darauf folgenden Monaten und Jahren folgen sollten.

Literatur


Burg, P. 1984: Der Wiener Kongreß. Der Deutsche Bund im europäischen Staatensystem, München

De Bruyne, A. & De Bruyne, J. 1995 : A propos de frontières et de bornes, In: Bulletin du Crédit communal, Bruxelles, N° 191 (1995), S. 39-67

v. Ilsemann, A. 1996: Die Politik Frankreichs auf dem Wiener Kongreß. Talleyrands außenpolitische Strategien zwischen Erster und Zweiter Restauration, Hamburg

Lafontaine, La création du Grand-Duché de Luxembourg par le congrès de Vienne

Schütz, R. 1978: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe A: Preußen, Hrsg. v. W. Hubatsch, Marburg, Bd. 7: Rheinland

Wey, P. 1966: 150 Jahre Kreis Saarburg, In: Heimatbuch des Kreises Saarburg, Hrsg. von der Kreisverwaltung Saarburg, Saarburg, 1966, S. 15-22