westl. d. Rheins

GA003 1815: Gebiete westl. d. Rheins

1815: Gebiete westlich des Rheins


Der preußische Außenminister Hardenberg
Gemälde von François Kinson

Artikel 25 der Wiener Schlussakte vom 9. Juni 1815 legt fest, dass Preußen die Gebiete westlich des Rheins erhalten soll. Dort ist auch eine ausführliche Beschreibung des preußischen Gebiets enthalten. Die Grenze erstreckt sich von Bingen am Rhein und folgt der Nahe bis zum Zusammenfluss mit der Glan. Von hier aus verläuft die Grenze bis zum Dorf Medard, das sich südlich Lauterecken befindet.

Hierbei ist zu erwähnen, dass die Städte Kreuznach und Meisenheim zu Preußen zählen. Die Grenze verläuft von Medard über Merzweiler, Langweiler, Nieder- und Ober-Feckenbach, Ellenbach, Creuchenborn, Aurweiler (Ahrweiler), Cronweiler, Niederbambach, Burbach, Boschweiler, Heubweiler, Hambach und Rinzenberg bis zur Grenze des Kantons Hermeskeil. Alle diese Ortschaften werden demnach dem Königreich Preußen einverleibt.

Von Rinzenberg aus, das noch zu Preußen gehört, soll die Grenze bis zur Saar an den Kantonsgrenzen entlang verlaufen. Doch die Gebiete des Kantons Konz, die auf der linken Flussseite liegen, sollen nicht zu Preußen gehören. Die Kantone Wadern, Merzig und Saarburg werden ebenfalls nicht preußisch.

Durch den Besitz dieser Gebiete hätte Preußen nämlich eine gemeinsame Grenze mit Frankreich besessen, die weder von Preußen, noch von dessen Außenminister Hardenberg gewollt war. Hardenbergs Begründung war, dass Preußen am Rhein zu schwach wäre, um Frankreich im Falle eines Angriffs aufzuhalten. Das preußische Kernland und somit auch dessen militärische Macht befänden sich weit weg vom Rhein, somit wäre eine direkte Grenze zu Frankreich für Preußen äußerst schwierig zu verteidigen gewesen.

Preußen beanspruchte stattdessen eine gewisse Quantität an Ländereien in den Rheinlanden, was diesem auf dem Kongress auch zugestanden wurde. So entstand das Großherzogtum Niederrhein aus dem ehemaligen Departement Rheinmosel sowie Teilen der Departements der Saar, der Wälder, der Ourthe, der Nieder-Maas und der Rur. Dieses neue Großherzogtum wurde mit der preußischen Monarchie verbunden.

Die Südgrenze des preußischen Gebiets wird dann an der Grenze des Kantons Konz, entlang der Saar bis zu ihrer Einmündung in die Mosel folgen. Der weitere Grenzverlauf führt von der Mosel bis zu ihrem Zusammentreffen mit der Sauer und von hier aus bis zu ihrem Zusammentreffen mit der Our entlang. Die Grenze verläuft also der Our nach bis zu der Grenze des ehemaligen Departements der Ourthe. Interessant ist, dass die Dörfer, die durch die grenzbildenden Flüsse getrennt wurden, nicht geteilt werden sollten, sondern jeweils zu dem Staatsgebiet gehören, auf dem sich der größte Teil der Ortschaft befindet.

Die grenzbildenden Flüsse unterstehen den beiden Mächten, dem König der Niederlande in seiner Funktion als Großherzog von Luxemburg einerseits und dem Königreich Preußen andererseits.

Nördlich und nordöstlich der Our gelangten die Kantone St. Vith, Malmedy, Kronenburg, Schleiden und Eupen sowie ein Teil des Kantons Aubel an Preußen. Die Grenzlinie trifft dort auf den Punkt, an dem sich die drei früheren Departements der Ourthe, der Nieder-Maas sowie der Rur trafen.

Von hier aus folgt die neue Grenze jener der Departements bis zum Fluss Worm, der in die Rur fließt. Die Grenze folgt der Rur bis zur Grenze der bereits erwähnten Departements und von hier aus verläuft sie bis südlich der Ortschaft Hillensberg, die an Preußen fällt. Preußen hatte somit große Gebiete westlich des Rheins erhalten.

Quellen


Hauptvertrag des zu Wien versammelten Kongresses der europäischen Mächte, Fürsten und freien Städte. Herausgegeben von Dr. Schmid, Hildburghausen, 1815.

Wey, P. 1966: 150 Jahre Kreis Saarburg, In : Heimatbuch des Kreises Saarburg, Hrsg. von der Kreisverwaltung Saarburg, Saarburg, S. 15-22.