II - 1815-1830

II - 1815-1830

II. Die auf den Wiener Kongress folgenden Grenzänderungen 1815-1830


Die Grenzen, die während des Wiener Kongresses festgelegt wurden, waren nicht endgültig. Die verschiedenen Staaten verhandelten weiter und es kam somit zu weiteren Kongressen und Verträgen, bei denen verschiedene Grenzverläufe verändert wurden.

Dies erklärt sich dadurch, dass auf dem Wiener Kongress die Grenzen theoretisch und willkürlich gezogen wurden, was die Grenzlandschaften schwer in Mitleidenschaft zog. Wegen der langwierigen Grenzfestlegungen zwischen den verschiedenen Parteien ist dieser Abschnitt nach den großen Grenzlinien unterteilt.

Die Karte veranschaulicht die Fülle der Grenzänderungen, die nach dem Wiener Kongress noch in der Großregion durchgeführt wurden. Neben Änderungen, die große Gebiete umfassen, wurden auch kleine und Kleinstgebiete zwischen den Nachbarn verschoben. Hier wurden auch die für lange Zeit fast unveränderten Grenzzüge festgelegt, darunter auch die Grenze zwischen Preußen und Luxemburg.


Karte: Grenzen nach 1815

 

Karte : Grenzen nach 1815

Claude Back, Luxemburg

Der Wiener Kongreß von 1814/15: Sitzung der Bevollmächtigten der unterzeichnenden acht Großmächte
Quelle: Kupferstich von Jean Godefroy, 1819; Westfälisches Landesmuseum für Kunst und Kulturgeschichte Münster

Bereits am 20. November 1815 wurde durch den Zweiten Pariser Frieden die Grenze zwischen dem Königreich der Niederlande und Frankreich verändert. In diesem Kontext wurde die französische Grenze auch an der Saar und bei Landau zum Vorteil für Preußen und Österreich verändert.

Die endgültige Grenzfestlegung zwischen dem Machtgebiet des Königs der Niederlande und Preußen zog sich lange hin. In diesem Zusammenhang ist auch die Ostgrenze des Großherzogtums Luxemburg von Bedeutung, da auch seine Grenze hier festgelegt wurde. Es bedurfte der Verträge von Aachen und Kleve sowie des Protokolls von Emmerich, um diese Grenze endgültig festzuhalten. Hier entstand auch das Provisorium "Neutrales Moresnet", das bis zum Ersten Weltkrieg bestehen sollte.

Bayern bekam die Pfalz mit der Festung Landau zugeschlagen, während Österreich seine zu verwaltenden Gebiete Preußen überließ. Preußen hatte in Folge des Wiener Kongresses große Gebiete westlich des Rheins erhalten, doch sollten noch viele Änderungen in dieser Region stattfinden.

Aber das westrheinische Gebiet blieb nicht nur unter Preußen und Bayern aufgeteilt. Grund hierfür war Artikel 49 der Schlussakte des Wiener Kongresses, welcher vorsah, dass ein Gebiet von 69 000 Einwohnern, das sich im ehemaligen französischen Saardepartement an der Grenze zur Pfalz befand, fünf deutschen Fürsten zuzuteilen sei. 

Preußen hatte die Pflicht, die Adelshäuser, die im Zuge der napoleonischen Kriege Gebiete verloren hatten, mit Gebieten aus seinem Machtbereich zu entschädigen. Die Einteilung sollte nach Einwohnerzahlen oder - wie es im Jargon jener Zeit hieß - nach "Seelen" erfolgen. Demnach sollten der Herzog von Oldenburg sowie der Herzog von Sachsen Coburg-Saalfeld jeweils ein Gebiet mit 20 000 Einwohnern erhalten.

Der Großherzog von Mecklenburg-Strelitz sowie der Landgraf von Hessen-Homburg sollten ihrerseits ein Gebiet mit 10 000 "Seelen" erhalten. Schließlich stand dem Graf von Papenheim noch ein Gebiet von 9 000 Einwohnern zu. Fünf kleine Gebiete sollten also auf dem von Preußen verwalteten Gebiet entstehen. Bis zum 30. April 1816, als Preußen diese Gebiete übernommen hatte, hatten diese unter bayrisch-österreichischer Verwaltung gestanden. 

Territorien von Nassau und von Hessen-Homburg
Quelle: Hist. Landkarte
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Fürstenthum Lichtenberg
Quelle: Stadt St. Wendel

Aus diesem Grund kam im Jahre 1816 eine Territorialkommission zusammen, um die Gebietsfragen zu klären. Auch wenn es sich lediglich um relativ unbedeutende Gebiete handelte, so wurde doch hart verhandelt. Schließlich bekam der Herzog von Sachsen Coburg-Saalfeld ein Gebiet um St. Wendel zugeteilt. Aus diesem bildete sich das Fürstentum Lichtenberg.

Der Herzog von Oldenburg bekam ein Gebiet um Birkenfeld zugesprochen, der Landgraf von Hessen-Homburg erhielt seinerseits ein Gebiet bei Meisenheim, während der Großherzog von Mecklenburg-Strelitz und der Graf von Papenheim gegen Geldentschädigungen auf die ihnen zustehenden Gebiete verzichteten.

Die Grenzen zwischen Frankreich auf der einen Seite und Bayern sowie Preußen auf der anderen Seite sollten noch weitere Änderungen erfahren.

Äußerst interessant ist auch die Gestaltung der neuen Westgrenze des Großherzogtums Luxemburg, die sich über Jahre hinweg zog. Insgesamt fanden in diesem Zeitabschnitt viele bemerkenswerte Änderungen an den Grenzen statt.

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Quellen


Becker, B. & E. Schaaf 1980: Geschichte des Fürstentums Birkenfeld von 1817 bis 1848/49, Koblenz, S. 54

Dreesen, J. 2008: Das Fürstentum Lichtenberg (1816-1834) im Vormärz. Ein Provisorium, Neuerburg, S. 7.