Flattern ...

GA029 1827: Flattern, Gongelfangen ...

1827: Abmachung zwischen Frankreich und Preußen
Leyenscher Distrikt als preußisch anerkannt, Flattern, Gongelfangen, Merten und Biblingen als französisch


Die preußisch-französische Grenze, die seit 1816 bestand, blieb in Bewegung. Frankreich hatte im zweiten Pariser Frieden die vier Kantone Saarbrücken, Saarlouis, St. Johann und Rehlingen an Preußen abgeben müssen. Doch sollte die festgelegte Grenze noch immer nicht ihre endgültige Form erhalten haben.

An dieser neuen Grenze ging es zum größten Teil um Dörfer, in denen die Bewohner zu Frankreich gehören wollten, jedoch durch den zweiten Pariser Friedensvertrag zu Preußen geschlagen worden waren. Es scheint, dass den Verwaltungen nicht immer klar war, zu wessen Verwaltungsgebiet die verschiedenen Ortschaften gehörten.

In manchen Ortschaften an der neuen Grenze kam es aus diesem Grund zu Streitereien, ob nun preußische oder französische Behörden für die Ortschaft zuständig waren; so zum Beispiel in Merten, das von Preußen verwaltet wurde.

Der Unterpräfekt von Thionville protestierte daraufhin, da Merten sich auf der französischen Seite der Grenze befände. Die Situation blieb für Jahre ungelöst und sorgte auf beiden Seiten für Spannungen.

Im Jahre 1826 organisierte der französische Bürgermeister der Ortschaft Merten mit Hilfe der Einwohner eine Petition, um endlich zu erfahren, zu welcher Seite der Ort Merten nun gehören sollte. Doch die Bewohner des besagten Dorfes mussten bis zum 23. Oktober 1829 warten, bis die Abschlussvereinbarung über die Grenzen von Preußen und Frankreich die Ortschaft endgültig Frankreich zuwies.

Wappen der Gemeinde Merten (Moselle)

Wappen der Gemeinde Villing (Moselle)

Viele Grenzorte waren umstritten, wie z.B. auch die Ortschaft Willingen. Dabei wird deutlich, dass es den Menschen in der Grenzregion nicht egal war, auf welcher Seite der Grenze sie lebten, und von wem sie verwaltet und regiert wurden. Die betroffenen Menschen hier fühlten sich als Franzosen und somit zu Frankreich hingezogen. Besonders umstritten waren die Dörfer Biblingen, Schrecklingen, Ledingen, Kreutzwald-Wilhelmsbronn und Kreutzwald-Lacroix. An der preußisch-französischen Grenze sollte es aus diesem Grund noch des Öfteren zu Auseinandersetzungen kommen.

So kam es mancherorts zu kleinen Streitigkeiten zwischen den Behörden, zum Beispiel über die Frage, ob es den Bewohnern der preußischen Seite der Grenze erlaubt war, in den Grenzflüssen, die zu Frankreich gehörten, zu fischen. Dies betraf die Dörfer, die am rechten Ufer der Saar lagen, und deren Bewohner seit jeher in der Saar fischten. Die Saar selbst war im zweiten Pariser Frieden wieder französischer Grenzfluss geworden, wie sie es bereits bis 1790 gewesen war. Doch 1790 gehörte der Fluss in seiner Gesamtheit zu Frankreich und so sollte nun die preußische Grenze auf dem östlichen Ufer der Saar verlaufen.

Am 11. Juli 1827 unterzeichneten Frankreich und Preußen eine Abmachung, in der Frankreich den preußischen Besitz des leyenschen Distrikts anerkannte. Dieser umfasste die Ortschaften Hanweiler, Rilchingen, Auersmacher, Kleinblittersdorf und den Wintricherhof. Preußen erkannte dafür die französischen Ansprüche auf Flattern, Gongelfangen (westliches Merzig), das oben beschriebene Merten und Biblingen an.

Quellen


Mieck, I. 1990: Deutschlands Westgrenze, In: Deutschlands Grenzen in der Geschichte, Hrsg. v. A. Demandt, München, S. 191-234

Rothenberger, K.-H. 1974: Zur Territorialgeschichte des Regierungsbezirks Trier 1814-1970, In: Landeskundliche Vierteljahrsblätter, Trier, H. 2, S. 62-71

Schlesier, S. 2007: Vereinendes und Trennendes, Grenzen und ihre Wahrnehmung in Lothringen und preußischer Rheinprovinz 1815-1914, In: Die Grenze als Raum, Erfahrung und Konstruktion, Deutschland, Frankreich und Polen vom 17. bis zum 20. Jahrhundert, Frankfurt, S. 135-162