IV - 1870-1914

IV - 1870-1914

IV. Die Grenzsituation vom deutsch-französischen Krieg bis zum Ausbruch des Ersten Weltkrieges (1870-1914)


In den Jahren 1870 bis 1914 kam es lediglich im deutsch-französischen Grenzgebiet zu einer großen Änderung. Jedoch wird diese, bei der es sich um eine regelrechte Annexion handelt, das Geschehen in Europa maßgeblich beeinträchtigen. Ausgangspunkt war der Ausbruch des französisch-preußischen Krieges, der sich sehr schnell zum französisch-deutschen Krieg entwickelte.

Nach der schnellen Unterwerfung der französischen Truppen unter Napoleon III. und dem Chaos, das darauf in Frankreich ausbrach, konnte das neu gegründete Deutsche Kaiserreich Frankreich einen harten Frieden aufzwingen. Eine Forderung war das  - außerhalb der Großregion liegende - Elsass. Doch auch ein Teil Lothringens wurde annektiert. Frankreich nimmt diesen Verlust Lothringens nicht hin und so entstand die tiefe Feindschaft zwischen Frankreich und Deutschland. Diese Feindschaft wird zu weiteren schweren Kriegen zwischen beiden Großmächten führen.

Im Kontext der Grenzänderungen ist zu erwähnen, dass eine Modifikation an der neuen deutsch-französischen Grenze vollzogen wurde. Während im Vorfriedensvertrag, der am 26. Februar 1871 schließlich in Versailles unterzeichnet wurde, die Grenze im Raum Cattenom und Thionville weiter östlich verlief, wurde im endgültigen Friedensvertrag, der am 10. Mai 1871 in Frankfurt zwischen dem Deutschen Reich und Frankreich unterzeichnet wurde, festgehalten, dass im Austausch zu weiteren Gebieten im Raum Belfort, die an Frankreich zurückgegeben werden, einige Gemeinden im Raum Cattenom an das Deutsche Reich fallen.


Karte : Grenzen nach 1815

 

Karte : Grenzen nach 1815

Claude Back, Luxemburg

Elsass-Lothringen
Quelle: https://alsacegenweb.online.fr
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Durch den Friedensvertrag, der am 10. Mai 1871 in Frankfurt unterzeichnet wurde, wurde die Region Lothringen offiziell geteilt. Es sollten nun für fast 50 Jahre zwei Lothringen nebeneinander existieren.

Die Grenzen zwischen den beiden Gebieten waren jedoch nicht hermetisch abgeriegelt. Bereits die französisch-preußische Grenze stellte in der Zeit ihres Bestehens von 1815 bis 1870 keine echte Barriere dar. Die Menschen, die vor Ort lebten, waren nicht eingegrenzt und die Überquerung der Grenze war eine alltägliche Realität. Nach 1871 wurden natürlich die wichtigen Straßen von Grenzbeamten kontrolliert, doch die Grenze zwischen Frankreich und dem Deutschen Reich wurde weiterhin täglich von den Bauern überquert.

Neben dieser bedeutenden Veränderung in der Großregion kam es auch zu einer Mehrzahl kleiner Grenzänderungen. In diesem Kontext seien die vielen kleinen französisch-belgischen Grenzänderungen und Grenzverträge genannt.

Erwähnenswert sind die französisch-belgische Grenze betreffend das am 15. März 1893 zwischen der französischen Republik und dem Königreich Belgien beschlossene Abkommen, das die Grenze zwischen der französischen Gemeinde Gussignies und der belgischen Gemeinde Roisin behandelt.

Das am 8. November 1905 in Paris unterzeichnete Abkommen behandelt die Wiederherstellung der Grenze zwischen den französischen Gemeinden Régniowez und La Neuville-aux-Tourneurs und den belgischen Gemeinden Escaillère und Rièzes. Hier sollte der Grenzverlauf wieder hergestellt werden.

Im Abkommen betreffend die französisch-belgische Grenze zwischen der belgischen Gemeinde Les Rièzes und der französischen Gemeinde Neuville-aux-Tourneurs wurde der Grenzverlauf an der französisch-belgischen Grenze am Laufe des Baches "Le Ry de France" geändert.

Frankfurter Friede, 10. Mai 1871. Leipziger Illustrierte Zeitung vom 3. Januar 1871
Quelle: Institut für Stadtgeschichte, Frankfurt/Main 

Elsass-Lothringen
Quelle: Hist. Landkarte

Das am 12. März 1912 unterzeichnete Abkommen zwischen der französischen und der belgischen Regierung regelte den Verlauf der gemeinsamen Grenze zwischen der französischen Gemeinde Gespunsart und der belgischen Gemeinde Pussemange.

An der Grenze zwischen Luxemburg und Belgien fand ebenfalls eine Grenzänderung statt. Das Flussbett der Sauer hatte sich im Laufe der Zeit verändert. Durch das Abkommen vom 23. August 1904, das in Luxemburg zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und dem Königreich Belgien unterzeichnet wurde, sollte die Grenze wieder auf ihren ursprünglichen Stand gebracht werden.

Des Weiteren sollte der Grenzlauf zwischen den Grenzsteinen 190 und 197 zwischen der belgischen Gemeinde Villers-la-bonne-Eau und der luxemburgischen Gemeinde Harlange überprüft werden. Kleine Parzellen wurden in diesem Zusammenhang zwischen beiden Staaten getauscht.

Quellen


Schlesier, S. 2007: Vereinendes und Trennendes. Grenzen und ihre Wahrnehmung in Lothringen und preußischer Rheinprovinz 1815-1914, In: Die Grenze als Raum, Erfahrung und Konstruktion, Deutschland, Frankreich und Polen vom 17. bis zum 20. Jahrhundert, Campus Verlag, Frankfurt, 2007, S. 135-162.