Saargebiet

GA052 1920: Saargebiet

1920: Versailler Vertrag - Das Saargebiet gelangt unter die Verwaltung des Völkerbundes


Saargebiet und Saarwirtschaft - Historischer Prospekt

Im Versailler Vertrag behandeln die Artikel 45 bis 50 das nun erstmals so genannte Saargebiet. Artikel 45 hält fest, dass das Deutsche Reich die Saargruben als Entschädigung für die Zerstörung der französischen Kohlegruben in Nordfrankreich an Frankreich abtreten solle.

Das Saargebiet wurde aus den preußischen Kreisen Saarbrücken, Ottweiler und Saarlouis sowie aus Teilen der Kreise St. Wendel und Merzig sowie Teilen der bayrischen Pfalz zusammengeschustert, ein insgesamt 1 900 km² großes Gebilde. Es handelt sich vor allem um das Kohlen- und Stahlrevier sowie die Wohngemeinden der Berg- und Stahlarbeiter. 

Artikel 48 enthält die Grenzbeschreibung des Saargebiets. Demnach besitzt das Saargebiet im Süden und Südwesten eine gemeinsame Grenze mit Frankreich. Im Nordwesten und Norden folgt diese Grenze der nördlichen Grenze des Kreises Merzig von der französischen Grenze an bis zu dem Punkt, an dem die Gemeinden Saarhölzbach und Britten sich treffen.

Der Kreis Merzig wurde halbiert, während die Bürgermeisterei Mettlach bis auf die Gemeinde Britten zum Saargebiet gehören sollte. Die Begrenzung folgt dann der nördlichen Grenze der Bürgermeistereien Mettlach und Hausstadt, die ins Saargebiet einbezogen werden.

Die Grenze verläuft dann nach Osten den Verwaltungsgrenzen der Kreise Saarlouis, Ottweiler, St. Wendel und Birkenfeld entlang bis zum Gipfel des Metzelberges, 500 Meter nördlich des Dorfes Furschweiler. Von hier aus verläuft die Grenze dann nach Süden, östlich von Furschweiler, westlich von Roschberg und Leitersweiler bis sie die Grenze des Kreises Kusel erreicht.

Ab hier folgt die Grenze nach Süden entlang der Kreisgrenze von Kusel und Homburg. Anschließend verläuft sie in südöstlicher Richtung bis zu einem Kilometer westlich von Dunzweiler.

Von hier aus verläuft die Grenze südwestlich von Waldmohr, dann östlich von Jägersburg, Erbach und umkreist schließlich Homburg.

Das Saargebiet in den Grenzen von 1920-1935; grün eingefärbt der ehemalige Teil der preußischen Rheinprovinz, blau der Teil der ehem. bayrischen Pfalz

 

Flagge des Saargebiets 1920-1935

Von dort aus verläuft sie nach Schwarzenbach, dann bis östlich von Einöd, Webenheim und Mimbach und schließt die Straße von Mimbach nach Böckweiler ins Saargebiet ein.

Der Ringweilerhof wird nicht mit eingeschlossen. Schlussendlich erreicht die Grenze einen Kilometer südlich von der Ortschaft Hornbach Frankreich.

Eine Kommission aus fünf Mitgliedern, darunter einem Deutschen und einem Franzosen, sollte die Grenze vor Ort festlegen. In Artikel 49 erklärt Deutschland dann noch seinen Verzicht auf das Saargebiet zugunsten des Völkerbundes.

Dieser Vertrag trat am 10. Januar 1920 in Kraft. Ab dem 27. Februar 1920 unterstand das Saargebiet dem Völkerbund, davor hatte es unter französischer Militärverwaltung gestanden.

  Wappen des Saargebiets 1920-1935

Quellen


Faber, K.-G. 1976: Die südlichen Rheinlande von 1816 bis 1956, In: Rheinische Geschichte in drei Bänden, Band 2: Neuzeit Hrsg. v. F. Petri & G. Droege, Düsseldorf, S. 367-474

Gesetz über den Friedensschluß zwischen Deutschland und den alliierten und assoziierten Mächten, In: Reichsgesetzblatt, Teil II, 12. 08. 1919, S. 687-1336

Lengerau, M. 1990: Les frontières allemandes (1919-1989), Frontières d’Allemagne et en Allemagne : Aspects territoriaux de la question allemande, Bern

Rothenberger, K.-H. 1974: Zur Territorialgeschichte des Regierungsbezirks Trier 1814-1970, In: Landeskundliche Vierteljahrsblätter, Trier, H. 2, S. 62-71.

 

Links


Der Versailler Vertrag, Vertragstext external link