Kammerwald

GA085 1959: Kammerwald

1959: Luxemburg verzichtet zugunsten Deutschlands auf den Kammerwald


Die deutsch-luxemburgische Aussöhnung
Ähnlich wie mit Belgien wurde auch eine Einigung zwischen Deutschland und Luxemburg gefunden. Im deutsch-luxemburgischen Ausgleichsvertrag vom 11. Juli 1959 verzichtete Luxemburg offiziell auf den ihm am 23. April 1949 übertragenen Kammerwald.

Am 1. Oktober 1959 wurde die Grenze schließlich wieder auf den Stand von 1816 gebracht. Als Gegenleistung zahlte die Bundesrepublik Deutschland 58,3 Millionen D-Mark an das Großherzogtum.

Es ist wichtig, dass die Grenze gut dokumentiert und im Einklang beider Vertragsparteien angelegt ist. Dazu zählt auch eine exakte Vermessung des Grenzverlaufs, die jedoch nie erfolgt ist. In diesem Kontext muss erwähnt werden, dass die einzigen Quellen über den Grenzverlauf die Vertragstexte von Aachen und Kleve sind. Diese legen den Grenzverlauf jedoch nur nominal fest. Dadurch existieren keine Angaben über den exakten Grenzverlauf zwischen den beiden Ufern.

Kammerwald bei Roth/Our
Foto: Peng

Quellen


Bartz, G. 2001: Probleme und Aspekte der deutsch-luxemburgischen Grenzvermessung 1984, Trier, S. 3f.

Grosbusch, A.:La question des réparations dans l’opinion luxembourgeoise 1945-1949, Hémecht, Zeitschrift für Luxemburger Geschichte, Heft 4, Luxemburg, S. 569-591; S. 591

Pabst, K. 1966: Das Problem der deutsch-belgischen Grenze in der Politik der letzten 150 Jahre. In: Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins, Hrsg. v. B. Poll, Aachen, S. 184-210; S. 208.