Mittelalt. Leihebesitz
Der frühmittelalterliche Leihebesitz der Klöster Gorze und Weißenburg 661 - ca. 860 (Überblick)
Brigitte Kasten, Jens Schäfer (2011)
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Die Karten stellen die verliehenen und die unmittelbar bewirtschafteten Güter der Klöster Gorze bei Metz und Weißenburg (Wissembourg) im Elsass im Zeitraum von 661 bis ca. 860 einander gegenüber. Da diese Fragestellung sinnvollerweise nur anhand des gesamten Besitzes verfolgt werden kann, weisen die Karten das Klostergut auch in den Orten außerhalb der Großregion aus.
In der mittelalterlichen Welt kommen dem Kloster vielfältige Bedeutungen zu. An erster Stelle war es ein Ort geistlichen Lebens, wo die Klostergemeinschaft nach den strengen Idealen der Regel – im Frühmittelalter zumeist nach der Regel des hl. Benedikt von Nursia – lebte, betete und arbeitete. Schulen, Bibliotheken und Skriptorien, in denen Handschriften kopiert und teilweise kunstvoll bemalt wurden, machten es aber auch zu einem Zentrum von Bildung und Wissenstradierung. Weiterhin waren die Klöster einer der größten Grundherren des Mittelalters und ihre Äbte nicht bloß Vorsteher religiöser Gemeinschaften, sondern auch Leiter großer Wirtschaftsbetriebe. Umfangreichen Besitz erhielten die Klöster durch die Gründungsausstattung sowie durch Schenkungen des Königtums oder des Adels. |
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Ehemalige Abteikirche Gorze, 12. Jh.http://geow.uni.lu/index.php/de/articles/ge57/ml945#sigProId768ab4f415 Foto: cc F. Tellberg 2011 |
Dieser Besitz war keineswegs eine zusammenhängende Masse, die in der Nähe des Klosters lag, sondern verteilte sich über große Entfernungen. Die Klöster Weißenburg und Gorze sind aufgrund der erhaltenen Urkundenbücher geeignet, die Klosterökonomie genauer zu untersuchen. Weißenburg, heute an der elsässisch-pfälzischen Grenze gelegen, wurde um die Mitte des 7. Jahrhunderts gegründet, Gorze im Jahr 748 westlich von Metz. Anders als in den bisherigen Karten über den Landbesitz der Klöster Weißenburg und Gorze, werden in den hier präsentierten Karten die Klostergüter differenziert aufgeführt nach verliehenen Gütern und solchen, die sich in der unmittelbaren Verfügungsmacht der Klöster befinden. |
Dadurch soll auf die Problematik hingewiesen werden, dass die Wirtschaftskraft der beiden Klöster möglicherweise zu hoch eingeschätzt wird. Die verliehenen Güter fielen unter Umständen erst nach mehreren Jahrzehnten an die Klöster zurück. Während der Laufzeit des Leihevertrags erhielten die Klöster nur einen vergleichsweise geringen Jahreszins und empfingen keine agrarischen Dienstleistungen, mussten aber, wenn sie sich zum Totengedenken für verstorbene Vertragspartner verpflichtet hatten, bereits kostenträchtige Gebetsleistungen erbringen. |
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Kirche St. Peter und Paul in Weißenburghttp://geow.uni.lu/index.php/de/articles/ge57/ml945#sigProId419dd97629 Quelle: Tschirner, S. 2003, S. 152 |