Weißenburg

Der frühmittelalterliche Leihebesitz des Klosters Weißenburg

 

Brigitte Kasten, Jens Schäfer

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Kurzer Abriss der Geschichte des Klosters
Die Anfänge des Klosters Weißenburg, wann und durch wen die Gründung erfolgte, sind nicht genau zu bestimmen. Die Abtslisten nennen für 634 einen Bischof Principius von Speyer als Vorsteher des Klosters. Die erste urkundliche Erwähnung entfällt aber erst auf das Jahr 661. Diese bezeichnet Bischof Dragobodo von Speyer (ca. 661-670) als Erbauer des dem Heiligen Petrus geweihten Klosters.

Die ersten Jahre nach der Gründung sind von der engen Anbindung an die Bischöfe Speyers und durch enge Beziehungen zu lothringischen Adelsfamilien gekennzeichnet. Erst um 720 treten die Etichonen, eine elsässische Herzogsfamilie, als Förderer des Klosters auf. Die Erhebung zum Königskloster um die Mitte des 8. Jahrhunderts, als die Weißenburger Äbte auch Bischöfe von Worms waren, zeigt die Nähe zu den Karolingern.

Das 9. Jahrhundert stellt die kulturelle Blütezeit des Klosters dar. Sowohl das Traditionsbuch, als auch Otfrid von Weißenburgs Evangelienbuch sind in dieser Zeit entstanden. Ein Niedergang des Klosters begann am Ende des 10. Jahrhunderts mit dem sog. salischen Kirchenraub, mit dem die Entfremdung von Klosterbesitz verbunden ist. Das Kloster wurde im Zuge der französischen Revolution aufgelöst.

Karte: Leihebesitz der Klöster Weißenburg und Gorze

 

Karte: Leihebesitz der Klöster Weißenburg und Gorze

Brigitte Kasten, Jens Schäfer, Universität des Saarlandes

Quellenbasis
Das Traditionsbuch von Weißenburg, das zwischen 855 und 860 verfasst wurde, beinhaltet insgesamt 275 Urkunden. Die früheste Urkunde datiert aus dem Jahr 661. Das Gros der Urkunden stammt aus dem 8. und 9. Jahrhundert, während einige wenige Urkunden zu einem späteren Zeitpunkt nachgetragen wurden. Die Sorge der Klöster um ihren Besitz führte dazu, Abschriften der Urkunden des Klosterarchivs anzufertigen.

In Weißenburg folgte man einem Trend, der in Fulda, Freising oder auch Regensburg schon begonnen hatte. Das Ordnungsprinzip des Codex ist in erster Linie kein chronologisches sondern ein geografisches. Die Urkunden wurden nach der Provenienz des Besitzes zusammengestellt in Gruppierungen aus dem Elsassgau und dem Saargau. Innerhalb dieser Ordnung sind meist die Schenkungen einflussreicher Familien gebündelt, wie z.B. die der Etichonen. Die Gliederung nach Stifterfamilien wird durch ein chronologisches Prinzip durchbrochen.

Für die Erstellung der Karte sind jedoch nur 263 Urkunden relevant, da einige Urkunden doppelt in das Traditionsbuch aufgenommen wurden. Die Auswertung der Besitzverhältnisse erfolgt ausschließlich auf Grundlage der für die Karte relevanten, also identifizierbaren Orte und den in den Tabellen zu Schenkungsbesitz und verliehenem Besitz zusammengetragenen Informationen. Berücksichtigt werden die Anzahl der Güter sowie die Anzahl der Orte, wo sich diese Güter befanden. Nicht berücksichtigt werden die Größe, die Nutzungsart und die landwirtschaftliche Einheit der Güter.

Kirche St. Peter und Paul in Weißenburg
Quelle: Tschirner, S. 2003, S. 152

Grundbesitz
Grundausstattung
Die unklaren Anfänge des Klosters lassen keine Rückschlüsse über die Gründungsausstattung zu, aber anhand der ältesten erhaltenen Urkunden gewinnt man Aufschluss über die Besitzverhältnisse des noch jungen Klosters. Wie Glöckner (1939) bereits feststellte und Doll (1963) in einer Karte kenntlich machte, erhielt Weißenburg bis in die 730er Jahre hauptsächlich Besitz im Saar- und Seillegau.

Dieses Verhältnis kehrte sich ab 730 um, und der Schwerpunkt des Weißenburger Besitzes verlagerte sich in den Elsassgau. Hier sind besonders Görsdorf, Lembach und Preuschdorf, die in unmittelbarer Nähe des Klosters liegen, sowie Dauendorf, mit jeweils mehr als zehn Schenkungen, diese Orte betreffend, zu nennen.

Nah- und Fernbesitz
Der Gesamtbesitz des Klosters Weißenburg erstreckte sich vom Elsass bis in den Wormsgau über ein ausgedehntes Gebiet vornehmlich links des Rheins. Auch im Saar- und Seillegau besaß es an vielen Orten Güter. Zu differenzieren gilt es dabei zwischen Nah- und Fernbesitz. Als Fernbesitz gilt alles, was nicht innerhalb einer Tagesreise zu erreichen, also weiter als 25-40 km entfernt war. Zur Unterscheidung in Nah- und Fernbesitz wird im Folgenden ein Radius von 30 km festgelegt. Mithilfe des Fernbesitzes wurde der Bedarf an spezifischen Produkten wie z.B. Wein, Öl oder Salz abgedeckt.

Von 123 Orten, wo Weißenburg durch Schenkung, Tausch oder Kauf Besitz erhalten hat, sind 39, das entspricht 32 Prozent, innerhalb eines Umkreises von 30 km gelegen. Der Fernbesitz des Klosters in 84 weiter entfernten Orten macht 68 Prozent aus. Das Land, das mit aufschiebender Wirkung an das Kloster fiel, ist in 97 Orten nachweisbar. Hiervon liegen 25, also 26 Prozent, als Nahbesitz in einem Umkreis von 30 km, während 74 Prozent des Besitzes außerhalb liegen. Eine besonders hohe Dichte von Gütern ist im Elsass zu erkennen.

Schenkungsbesitz – Leihebesitz
Im Zeitraum von 661 bis 780 hat das Kloster Weißenburg 333 kleinere und größere Güter erhalten. 114 davon, also 34 Prozent, gehörten nicht zur direkten Verfügungsmasse des Klosters. Die hohen Zahlen der Jahre 741 bis 780 lassen sich durch umfangreiche Nießbrauchschenkungen in Urkunde 52 von 742 und Verfügungen von Todes wegen in den Urkunden 53=178 und 88 von 774 erklären.

Die Grafik veranschaulicht die starke Zunahme des Besitzes seit Beginn des 8. Jahrhunderts, der durch beide Rechtsformen getragen wird. Zu den 15 Gütern, die Weißenburg im Zeitraum von 701-720 in Barville, Blâmont, Durstel, Einville, Geblingen, Edesheim, Görsdorf, Hangenbieten, Minwersheim und der Hilbesheimer Mark erhalten hat, kommen 15 Güter hinzu, die vor allem in Biberkirch, Waldhambach und Kirchberg, aber auch in Autrepierre, Amenoncourt, Einville, Heming, Geblingen, Ottweiler bei Drulingen, Preuschdorf und Tiefenbach verliehen wurden.

Der Zeitraum der ersten Jahre nach der Gründung bis ca. 730 eignet sich durch die räumliche Verteilung des Besitzes mit Schwerpunkt Saar- und Seillegau, um exemplarisch das Verhältnis beider Rechtsformen des Besitzes zu klären und nach der räumlichen Verschiebung zu fragen, die danach eintrat. Der Gesamtbesitz Weißenburgs im Saar- und Seillegau lag an insgesamt 36 Orten. An 22 Orten hielt das Kloster bis 730 bereits Besitz, an 16 in direkter Verfügungsgewalt, an zwölf in mittelbarer (Doppelung in sechs Orten).

Im Vergleich dazu lagen im gleichen Zeitraum nur sieben Orte außerhalb dieses Gebietes, an denen Besitz geschenkt wurde. Im Speyergau waren dies: Billigheim und Eidesheim, im Elsassgau: Buchsweiler, Görsdorf, Hangenbieten, Minwersheim und Niederbetschdorf. An Schenkungen mit aufschiebender Wirkung gab es nur eine Verfügung von Todes wegen in Preuschdorf.

Wie lange das Kloster nicht direkt über die verliehenen Güter verfügen konnte, lässt sich anhand eines durch die Urkunden 197 und 199 dokumentierten Beispiels erkennen. Von der bereits am 3. Februar 718 (Urkunde 227) von Chrodoin vollzogenen Schenkung, die zehn Tage später (Urkunde 194=224) erweitert wurde, erhielt der Schenker im Mai 718 Besitz in Waldhambach, Tiefenbach und Kirchberg bis zu seinem Tod zurück. 

Entwicklung des Besitzes des Klosters Weißenburg aus Schenkung/Kauf/Tausch bzw. Schenkungen mit aufschiebender Wirkung 661-800
Grundlage: Eigene Auswertung

70 Jahre später, am 31. Januar 788 (Urkunde 197), gaben Rodoin und Gebahart, Nachfahren des Chrodoin, zu, die Güter zu Unrecht besessen zu haben. Unter Bedingungen wurden diese ihnen zur weiteren Nutznießung zugestanden. Wieder 19 Jahre später (Urkunde 199) wurde die Prekarie nochmals erneuert und verlängert. Über deutlich mehr als 90 Jahre hinweg blieben diese ansehnlichen Güter dem Kloster entzogen. Interessant ist hierbei, dass Rodoin und Gebahart als Gegengabe dem Kloster Besitz in Godramstein schenkten, ein Hinweis darauf, dass sich die Interessen des Klosters seit den 720er Jahren vom Saar- und Seillegau weg, in Richtung Osten verlagert haben.

Im Zeitraum von 741-780 erhielt das Kloster dort nur noch vier Güter, zwei Schenkungen in Görlingen und Kuttingen, sowie zwei Prekarien in Bessingen und Burgaltdorf. Was den Besitz im Speyer- und Wormsgau angeht, sind insbesondere die 770er Jahre von Bedeutung. Der frühe Besitz in Billigheim und Edesheim wurde bereits erwähnt. In den insgesamt 23 Orten erhielt das Kloster in 15 Orten Besitz in den 770er Jahren, in 14 Orten zur direkten Verfügung, an elf Orten mit aufschiebender Wirkung (Doppelung in zehn Orten).

Die letzten 20 Jahre des 8. Jahrhunderts zeigen deutlich, dass das Interesse an Schenkungen mit aufschiebender Wirkung zurückging. Nur 15 Prozent des übertragenen Besitzes in diesen Jahren stand dem Kloster nicht direkt zur Verfügung. Somit verlor der Anteil der ausgetanen Leihegüter an Bedeutung für die Klosterökonomie.

Zusammenfassend lässt sich sagen, dass die räumliche Verteilung des Weißenburger Besitzes sich im Laufe der Zeit veränderte. Während der Zeitraum bis ca. 730 davon geprägt war, dass Besitz in einem ausgewogenen Verhältnis von verliehenem Gut und direkt verfügbaren Gütern vorrangig im Saar- und Seillegau vorhanden war, ging mit der räumlichen Verlagerung in den Elsassgau und in den Worms- und Speyergau auch der Anteil des verliehenen Gutes am Gesamtbesitz zurück.