Pr. Luxemburg
GA034 1843: Provinz Luxemburg
1843: Die Provinz Luxemburg fällt an Belgien
Am 19. April 1839 wurde der "Londoner Vertrag" von den fünf Großmächten, Belgien und dem Königreich der Niederlande unterzeichnet. Neben den Vertretern aus Frankreich, Österreich, Großbritannien, Preußen und Russland waren auch ein Bevollmächtigter Belgiens und ein Bevollmächtigter des Königreiches der Niederlande anwesend. Dieser Vertrag zwischen Belgien und dem Königreich der Niederlande besagt in Artikel 1, dass Belgien aus den Provinzen Brabant, Lüttich, Namur, Hainaut, West-Flandern, Ost-Flandern, Antwerpen und Limburg besteht. Bis auf die Provinz Limburg, die geteilt wurde, blieben somit alle Provinzen vollständig bestehen. Doch sollte dem Londoner Vertrag zufolge nun auch die westliche Hälfte des Großherzogtums Luxemburg zu Belgien gehören. In Artikel 6 erklären beide Seiten ihren Verzicht auf die Territorien ihres jeweiligen Nachbarn. In Artikel 7 wird schließlich erläutert, dass Belgien ein neutraler Staat sei. Im Grenzvertrag von Maastricht vom 7. August 1843 wurde die Grenze zwischen dem Königreich Belgien und dem Großherzogtum Luxemburg festgehalten. Die Grenze zwischen Luxemburg und Belgien beginnt demnach an dem Punkt, an dem die Territorien der Gemeinden Athus und Rodingen mit der französischen Grenze zusammentreffen. |
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Historische Karte von Luxemburghttp://geow.uni.lu/index.php/de/articles/te63/gr211/ii249/286?task=view&id=1460#sigProIdfd7eafeae4 (größere Version) Quelle: J. Hansen 1930 Der grüne Bereich des Großherzogtums Luxemburg wurde nach dem Londoner Vertrag von 1839 an Belgien abgetreten |
Auf die belgische Seite fallen die Ortschaften Athus, Guerlange, Selange, Autelbas und Sterpenich, während auf luxemburgischer Seite die Gebiete von Rodingen, Lamadelaine, Petingen, Linger, Künzig, Grass, Kahler, Bettingen und Steinfort liegen. Vom Eischer Bach aus folgt die Grenze dem Bachlauf weiter bis zu den Hüttenwerken von Clairfontaine (Badenburg), durchquert das Gebiet von Eischen, wobei ein Teil an Belgien fällt, und erreicht das Gebiet von Heckbous. Von diesem Punkt aus bis hin zum Dorf Parette verläuft die Grenze weiter, wobei die Orte Heckbous, Guirsch, Tontelingen, Grendel, Nothumb und Parette auf belgischer Seite liegen, während die Ortschaften Eischen, Elvingen, Beckerich, Oberpallen, Niedercolpach, Obercolpach, Kleinelchrot, Holz und Perl auf luxemburgischem Territorium verbleiben. Von Perl aus verläuft die Grenze dann 800 Meter parallel zur Straße von Arlon nach Bastnach bis nach Martelingen. Das Gebiet von Martelingen selbst wird geteilt, wobei der Teil mit der Straße Arlon-Bastnach-Lüttich an Belgien fällt. Dann folgt die Grenze dem Stierbach entlang, bis dieser mit der Liessig zusammenfließt. Von diesem Zusammenfluss aus folgt die Grenze der Liessig weiter, wobei die Ortschaften Honville, Liwarchamps, Villers-la-bonne-Eau, Lutremange, Marvie und Wardin auf der belgischen Seite liegen, während die Ortschaften Surré (Syr), Harlingen, Wartringen und Tarchamps auf Luxemburger Seite liegen. Schließlich verläuft die Grenze von dem Punkt aus, an dem sie das Gebiet von Doncols erreicht, längs der Ortschaften Bras, Benonchamps, Arloncourt, Longwilly, Moinet, Boeur, Buret, Steinbach, Limerle, Ourth und Deiffelt, so dass diese Gebiete auch zu der neuen belgischen Provinz gehören, während auf der luxemburgischen Seite die Ortschaften Doncols, Niederwampach, Oberwampach, Allerborn, Troine, Hoffelt, Helzingen, Biwisch, Niederbesslingen, Oberbessingen und Huldingen verbleiben. | |
De Ridder, A. 1920: Histoire diplomatique du traité de 1839, Bruxelles Mémorial A N° 10 du 14. 02. 1844, S. 77. |