Waldwiese ...
GA055 1926: Waldwiese, Gerstlingen ...
1926: Grenzfestlegung um die Eisenbahn bei Waldwiese, den Bahnhof von Gerstlingen, bei Schönecken sowie Verlegung des Flussbettes der Rossel bei der Einmündung des Schafbachs
| Am 22. Dezember 1926 wurde ein Abkommen zwischen Frankreich und Deutschland über die Grenzfestlegung zwischen Frankreich und dem Saargebiet zwischen den beiden Staaten in Berlin unterzeichnet. Es handelt sich dabei um die Bestätigung der Bestimmungen, die im Protokoll vom 21. Dezember 1921 festgelegt worden waren. Bei dieser Grenzfestlegung ging es um die Eisenbahn bei Waldwiese nord-westlich von Biringen-Kolles Kreuz und den Bahnhof von Gerstlingen. Des Weiteren wird die Verlegung des Flussbettes der Rossel bei der Einmündung des Schafbachs berücksichtigt. Schließlich wird noch der Grenzverlauf bei dem Dorf Schönecken erläutert, das von der Grenze des Saargebiets umlaufen wird und zu Frankreich gehört. |
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Reichsgesetzblatt II 25.8.1938
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