Hessen-Homburg

GA012 1816: Meisenheim, Grumbach

1816: Hessen-Homburg


Die Landgrafschaft Hessen war durch den Artikel 48 der Schlussakte des Wiener Kongresses wiederhergestellt worden. Nach Artikel 49 sollte ein links des Rheins gelegenes Gebiet an den Landgrafen fallen.

Der Landgraf von Hessen-Homburg bekam im Kontext der Entschädigung für das durch die napoleonischen Kriege verlorene Gebiet ein Territorium von 10 000 Seelen zugesprochen.

Es handelt sich um das Gebiet um Meisenheim, bestehend aus dem Kanton Meisenheim und einem Teil des Kantons Grumbach. Dieses Gebiet umfasste alles in allem lediglich eine kleine Stadt sowie 24 Ortschaften.

Das Gebiet um Meisenheim liegt weit vom Kernterritorium der Landgrafschaft Hessen-Homburg entfernt. Die Übergabe an den Landgrafen von Hessen-Homburg erfolgte im September des Jahres 1816.

Friedrich VI. von Hessen-Homburg
Hessen-Homburg
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Quellen


Caelius, W. 1959: Meisenheim am Glan. Gedanken der Gebiets- und Verwaltungsreform an der Nahtstelle des Landes Rheinland-Pfalz, Allgemeiner Anzeiger, Meisenheim

Klein, T. 1979: Grundriß zur deutschen Verwaltungsgeschichte 1815-1945, Reihe A, Preußen, Hrsg. v. W. Hubatsch, Marburg/Lahn, Bd. 11: Hessen-Nassau, S. 222.