westl. d. Rheins
GA003 1815: Gebiete westl. d. Rheins
1815: Gebiete westlich des Rheins
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Der preußische Außenminister Hardenberghttp://geow.uni.lu/index.php/de/articles/te63/gr211/i-244/259#sigProId787fb0c81d Gemälde von François Kinson |
Artikel 25 der Wiener Schlussakte vom 9. Juni 1815 legt fest, dass Preußen die Gebiete westlich des Rheins erhalten soll. Dort ist auch eine ausführliche Beschreibung des preußischen Gebiets enthalten. Die Grenze erstreckt sich von Bingen am Rhein und folgt der Nahe bis zum Zusammenfluss mit der Glan. Von hier aus verläuft die Grenze bis zum Dorf Medard, das sich südlich Lauterecken befindet. |
Preußen beanspruchte stattdessen eine gewisse Quantität an Ländereien in den Rheinlanden, was diesem auf dem Kongress auch zugestanden wurde. So entstand das Großherzogtum Niederrhein aus dem ehemaligen Departement Rheinmosel sowie Teilen der Departements der Saar, der Wälder, der Ourthe, der Nieder-Maas und der Rur. Dieses neue Großherzogtum wurde mit der preußischen Monarchie verbunden. Die grenzbildenden Flüsse unterstehen den beiden Mächten, dem König der Niederlande in seiner Funktion als Großherzog von Luxemburg einerseits und dem Königreich Preußen andererseits. Nördlich und nordöstlich der Our gelangten die Kantone St. Vith, Malmedy, Kronenburg, Schleiden und Eupen sowie ein Teil des Kantons Aubel an Preußen. Die Grenzlinie trifft dort auf den Punkt, an dem sich die drei früheren Departements der Ourthe, der Nieder-Maas sowie der Rur trafen. |
Hauptvertrag des zu Wien versammelten Kongresses der europäischen Mächte, Fürsten und freien Städte. Herausgegeben von Dr. Schmid, Hildburghausen, 1815. Wey, P. 1966: 150 Jahre Kreis Saarburg, In : Heimatbuch des Kreises Saarburg, Hrsg. von der Kreisverwaltung Saarburg, Saarburg, S. 15-22. |