Petingen ...

GA094 2000: Petingen, Longlaville, Mont-St. Martin

2000: Grenzänderung zwischen der luxemburgischen Gemeinde Petingen und den beiden französischen Gemeinden Longlaville und Mont-Saint-Martin


Die Änderung der französisch-luxemburgischen Grenze von 2000
Im Abkommen vom 15. März 2000 geht es um eine Grenzänderung zwischen der luxemburgischen Gemeinde Petingen und den beiden französischen Gemeinden Longlaville und Mont-Saint-Martin. Im ersten Artikel des Abkommens steht, dass Luxemburg ein Gebiet von 38 647 m² an Frankreich abtritt, während Frankreich im Gegenzug ein Gebiet von exakt der gleichen Größe an Luxemburg abtritt.

Der zweite Artikel besagt, dass eine aus Luxemburgern und Franzosen zusammengesetzte Kommission die neue Grenze anlegen soll und auch die Grenzsteine nach dem Abkommen vom 15 bis 18. Oktober 1853 zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und Frankreich erhalten und pflegen soll. In Artikel 3 wird erklärt, dass beide Seiten die konstitutionellen Hürden nehmen sollen, damit das Abkommen in Kraft treten könne. Am 3. Oktober 2000 gab der luxemburgische Staatsrat sein Einverständnis zum Gesetzesentwurf 4699.

Die Motive für diese Grenzänderung sind folgende: Als der Verlauf des Baches Chiers in den 60er Jahren begradigt wurde, wurden Gebietsteile des französischen und des luxemburgischen Staatsgebiets abgetrennt und isoliert. Sie waren auf die Seite des jeweiligen Nachbarn gefallen. Die unklare Grenzsituation brachte juristische und steuertechnische Unklarheiten in diesem Gebiet mit sich. Dieser Zustand sollte geändert werden, da ein "Pôle Européen de Développement" zwischen den drei Nachbarn Belgien, Frankreich und Luxemburg angesiedelt worden war.

Pôle Européen de Développement (PED) - grenzüberschreitendes Gewerbegebiet im Dreiländereck Frankreich / Belgien / Luxemburg
Quelle: M. Humbert/C. Schulz

Seit dem Jahre 1996 unternahmen die französische und die luxemburgische Regierung Schritte, um eine Grenzänderung zwischen beiden Ländern auf einer Grenzlänge von 900 Metern zu erreichen. Dies ist wichtig wegen der industriellen Anlagen, die sich in unmittelbarer Grenznähe befinden.

Nachdem die luxemburger Abgeordnetenkammer am 6. Februar 2001 den Gesetzesentwurf einstimmig angenommen hatte, wurde ein zweites Votum vom Staatsrat nicht für nötig erachtet. Am 18. April 2001 ordnete Großherzog Henri an, dass das Gesetz, das am 15. März 2000 in Luxemburg zwischen Frankreich und Luxemburg unterzeichnet wurde, im Memorial veröffentlicht werden solle.

In Frankreich trat das Gesetz am 21. September 2002 in Kraft. Im Dekret Nummer 2002-1188 vom 12. September 2002 über die Veröffentlichung des Abkommens zwischen Luxemburg und Frankreich die Grenzänderung an der luxemburgisch-französischen Grenze betreffend steht, dass das Abkommen im "Journal Officiel" veröffentlicht werden solle.

Quellen


Journal Officiel de la République Française, 21 septembre 2002, S. 15572

Mémorial A n. 48 de 2001 publié 27. 04. 2001. Loi du 18 avril 2001 portant approbation entre le Gouvernement du Grand-Duché de Luxembourg et le Gouvernement de la République française portant rectification de la frontière franco-luxembourgeoise, signé à Luxembourg, le 15 mars 2000, S. 1029-1030.