Sanem, Russange

GA096 2006: Sanem, Russange

2006: Grenzänderung zwischen der luxemburgischen Gemeinde Sanem und der französischen Gemeinde Russange


Der Gebietsaustausch an der luxemburgisch-französischen Grenze von 2006
Am 24. April 1996 hatten sich die luxemburgische Regierung, die ARBED und die Entwicklungsgesellschaften getroffen, um die Neunutzung der aufgegebenen Industriestandorte zu beraten. Die Entwicklungs-Gesellschaft Agora erhielt am 2. Oktober 2000 den Auftrag, einen Plan für die Wiederverwendung des Standortes Esch-Belval zu entwickeln. Das Projekt Esch-Belval wurde grenzüberschreitend in Zusammenarbeit mit Frankreich konzipiert.

Am 6. Mai 2004 wurden zwei Abkommen zur grenzüberschreitenden Zusammenarbeit zwischen Luxemburg und Frankreich unterzeichnet. In diesem Kontext ist das Abkommen über die zu errichtenden Infrastrukturen interessant. Artikel 1 und 2, auf die sich dieses Abkommen bezieht, beinhalten auch eine Grenzänderung. In Artikel 1 ist der Gegenstand beschrieben, die Finanzierung des Projektes und ein vorgesehener Gebietstausch.

Artikel 2 erläutert, was alles in diesem Gebiet realisiert werden soll. Dabei soll die luxemburgische Straße CR168 wegen des Baus des neuen Bahnhofs auf Belval zum Teil über französisches Gebiet verlegt werden. Ein Park & Ride-Platz soll auf dem Bann der französischen Gemeinde Russange entstehen, außerdem soll eine Straße gebaut werden, die Belval mit der französischen Autobahn A30 und der luxemburgischen A4 verbinden soll.

Plan der Grenzänderung
Quelle: Mémorial A n. 137, 11.8.2006, S. 2294

Der Standort Belval mit der Hauptverwaltung der DEXIA-Bank
Foto: © GR-Atlas 2009

Grenzänderungsabkommen
Das Abkommen über die Grenzänderung wurde am 20. Januar 2006 in Senningen unterzeichnet. In Artikel 1 dieses Abkommens steht, dass die französische Seite ein Gebiet von 96,79 Ar an Luxemburg abtritt. Luxemburg tritt seinerseits als Ausgleich ein Gebiet der exakt selben Größe an Frankreich ab.

Der Artikel beschreibt den neuen Grenzverlauf. Durch die Grenzänderung sind die Gebiete der luxemburgischen Gemeinde Sanem und der französischen Gemeinde Russange betroffen. Die Grenzänderung findet zwischen den Grenzsteinen FL 11 und FL 21 statt.

Artikel 2 besagt, dass für die neue Begrenzung eine luxemburgisch-französische Kommission zuständig sei. Nach Inkrafttreten dieses Abkommens sind die Grenzkommissare gebeten, die notwendigen Pläne sowie die neue Begrenzung durchzuführen. Nach Abschluss dieser Arbeiten soll ein Protokoll erstellt werden, das nach Zustimmung beider Regierungen in Kraft treten soll. Die Kosten der Grenzänderung sollen von den beiden Staaten gleichmäßig geteilt werden. Der Plan der zu ändernden Grenze befindet sich im Anhang des Abkommens und ist auf den 21. November 2005 datiert.

Am 16. Mai 2006 gab der luxemburgische Staatsrat sein Einverständnis zum besagten Gesetzesprojekt, am 12. Juni 2006 wurde der Bericht von der Kommission der außenpolitischen Angelegenheiten angenommen. Der Bericht der Kommission enthält eine Anmerkung, dass eine Grenzänderung immer eine delikate Angelegenheit sei, doch dass sie in diesem Fall wichtig für die Entwicklung der gesamten Region sei. Die Grenzänderung zieht also Vorteile für beide Seiten mit sich.

In der französischen Verordnung Nummer 2007-1023 vom 14. Juni 2007 steht, dass das Abkommen zwischen Luxemburg und Frankreich die Grenzänderung betreffend im "Journal Officiel de la République Française" veröffentlicht wird.

Quellen


Journal Officiel de la République Française, 17 juin 2002, S. 10472

Mémorial A n. 137 de 2006. Publié 11.08. 2006 Convention Luxembourg-France : Rectification de la frontière, S. 2291-2294.