Elsass-Lothringen
GA063 1940: Elsass-Lothringen
1940: Lothringen unter deutscher Zivilverwaltung
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Elsass-Lothringenhttp://geow.uni.lu/index.php/de/articles/te63/gr211/vi252/lo318#sigProIdd049ea62c2 Quelle: https://alsacegenweb.online.fr |
Der deutsche Blitzkrieg im Westen war am 10. Mai 1940 gegen Frankreich und die neutralen Staaten Belgien, Niederlande und Luxemburg begonnen worden. Nach dem Zusammenbruch Frankreichs im Juni 1940 gliederten die Deutschen die Gebiete des ehemaligen Reichslandes Elsass-Lothringen wieder ins Reich ein, obwohl der Waffenstillstandsvertrag diese Frage nicht behandelte. Das Reichsland Elsass-Lothringen wurde jedoch nicht mehr hergestellt. Vielmehr wurde Lothringen mit der Pfalz und dem Saarland, dem sogenannten Gau Saarpfalz, zum Gau Westmark zusammengeschlossen und mit äußerster Brutalität germanisiert. Viele Franzosen wurden in diesem Kontext umgesiedelt und durch "Volksdeutsche" ersetzt. Jedoch wurden weder das Elsass noch Lothringen offiziell vom Deutschen Reich annektiert. Der Grund hierfür war, dass das neu erschaffene Vichy-Frankreich nach Hitlers Wunschdenken für die deutsche Seite in den Krieg gegen England ziehen sollte. Eine Annexion hätte dies unmöglich gemacht. Jedoch ist zu erwähnen, dass bereits am 24. Juli 1940 die Grenzsteine zwischen Deutschland und Frankreich auf den Verlauf von 1871 verlegt wurden, was die "de facto Annexion" deutlich zeigt. Am 25. September 1940 legte Hitler in einem Erlass fest, dass für das Elsass und Lothringen nur noch die Chefs der Zivilverwaltung, also die Reichsstatthalter Wagner und Bürckel, verantwortlich seien. Das bedeutet, dass die besagten Gebiete nun diesen Statthaltern und nicht mehr dem Militär unterstanden. Deutsch wurde zur offiziellen Sprache aufgewertet und die Ortsnamen wurden auch ins Deutsche übersetzt. Dies ging so weit, dass sogar der Begriff Elsass durch Oberrhein ersetzt wurde, während Lothringen in Niederrhein umgetauft wurde. |
Im Führererlass vom 18. Oktober 1940 steht: "Die elsässischen und lothringischen Gebiete sollen in kürzester Zeit dem deutschen Volkstum wieder zurück gewonnen werden". Die Chefs der Zivilverwaltung sollten den Wiederaufbau dieser Gebiete organisieren. Es ist wichtig zu erwähnen, dass der Chef der Zivilverwaltung keine Administration im Reich, sondern nur der angegliederten Gebiete war. Somit zählten Lothringen und das Elsass, also die neubezeichneten Gebiete Oberrhein und Niederrhein, rechtlich gesehen nicht zum Deutschen Reich. Die lothringischen Kreise waren im Verwaltungsbereich des Reichsgaues Westmark seit dem 15. Mai 1941 inbegriffen. Es waren dies die Kreise Diedenhofen, Metz-Stadt, Metz-Land, Saarburg-Westmark, Saargemünd, Salzburgen (Château-Salins), sowie der später gebildete Kreis St. Avold. Letzterer wurde am 1. Dezember 1940 aus den Kreisen Forbach und Bolchen des ehemaligen Kaiserreiches gebildet. Genau wie in Luxemburg, wurde auch im Elsass und in Lothringen am 30. August 1942 die Wehrpflicht eingeführt. |
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Elsass-Lothringenhttp://geow.uni.lu/index.php/de/articles/te63/gr211/vi252/lo318#sigProId8a2146c123 Quelle: Hist. Landkarte |
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