Kammerwald

GA079 1949: Kammerwald

1949: Kammerwald unter luxemburgische Verwaltung gestellt


Die luxemburgische Nationale Union wollte, dass die Gebiete, die durch den Wiener Kongress vom ehemaligen Herzogtum Luxemburg abgespalten worden waren, wieder an Luxemburg angeschlossen würden. Somit gab es in Teilen der Bevölkerung den Wunsch eines "Großluxemburg". Nach der Nationalen Union sollte Luxemburg bis an die Saar erweitert werden. Diese Forderungen wurden mehrmals betont.

Der Großteil der Bevölkerung war jedoch gegen diese weitreichenden Annexionspläne. Viele Menschen hatten Angst vor einer Überfremdung Luxemburgs, wenn mehrere Zehntausend Deutsche dem Land einverleibt würden. Die Annexionspläne Luxemburgs ließen sich sowieso ohne die Absegnung durch die Alliierten nicht durchführen.

Der Großteil der Bevölkerung war lediglich für eine schlichte Grenzänderung zu Gunsten Luxemburgs. Die Luxemburger Regierung verlangte im Memorandum vom 27. November 1946 eine Grenzverschiebung von 5 bis 10 km ins deutsche Gebiet hinein. Diese Forderung wurde jedoch, genau wie die belgische und die französische, nicht von den "Großen Drei" USA, Großbritannien und Sowjetunion mitgetragen.

Grenzverlauf der deutsch-luxemburgischen Grenze im Bereich Sauer und Our
Quelle: Summa, Christoph 1980, S. 73

Lediglich kleine Grenzänderungen Deutschland gegenüber wurden den westlichen Alliierten 1949 gestattet. Luxemburg betreffend sei in diesem Kontext der Erlass vom 23. April 1949 erwähnt, indem die französische Militärregierung die Eingliederung des Kammerwaldes mit der Ortschaft Roth ins luxemburgische Staatsgebiet festlegte. Hierbei handelt es sich um die französische Militärregierungs-Verordnung Nr. 212.

Dem Großherzogtum Luxemburg war so die Verwaltung eines 547 ha großen Gebietes nahe der Ortschaft Vianden zugestanden worden. Doch Luxemburg verzichtete auf die Verwaltung des Dorfes Roth, so dass nur der Kammerwald temporär verwaltungstechnisch von Deutschland getrennt wurde.

Die luxemburgische Bevölkerung und die politisch Verantwortlichen waren nicht außerordentlich auf den Besitz dieses unbedeutenden Waldes erpicht und strebten eine anderwärtige Kriegsentschädigung an. Im Vertrag vom 11. Juli 1959 zwischen dem Großherzogtum Luxemburg und der Bundesrepublik Deutschland verzichtete Luxemburg schließlich auf dieses Gebiet.

Quellen


Bartz, G. 2001: Probleme und Aspekte der deutsch-luxemburgischen Grenzvermessung 1984, Trier

Grosbusch, A.: La question des réparations dans l’opinion luxembourgeoise 1945-1949, Hémecht, Zeitschrift für Luxemburger Geschichte, Heft 4, Luxemburg, S. 569-591

Khan, D.-E. 2004: Die deutschen Staatsgrenzen. Rechtshistorische Grundlagen und offene Rechtsfragen, Tübingen

Lengerau, M. 1990: Les frontières allemandes (1919-1989), Frontières d’Allemagne et en Allemagne : Aspects territoriaux de la question allemande, Bern, S. 70

Summa, C. 1980: Wie die heutige deutsch-luxemburgische Grenze im Bereich der Sauer und Our entstand, In: Landeskundliche Vierteljahrsblätter, Trier, 1980, Heft 2, S. 62-81.