Saarland

GA084 1957: Saarland

1957: Angliederung des Saarlandes an die Bundesrepublik Deutschland


Werbeplakat der Christlichen Volkspartei CVP für das Saarstatut
Quelle: saar-nostalgie.de external link  

Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden die Grenzen der westeuropäischen Länder gegenseitig anerkannt. Es blieb jedoch noch die Saarfrage zu lösen.

In der Volksabstimmung vom 23. Oktober 1955 entschied die Bevölkerung des Saarlandes sich eindeutig, jedoch nicht mehr so geschlossen wie bei der Volksabstimmung im Jahre 1935, für den Wiederanschluss an Deutschland.

Im Februar 1956 begann eine Konferenz, die erst am 27. Oktober desselben Jahres durch die Unterzeichnung des Vertragswerkes beendet wurde. Während dieser Konferenz wurde sehr viel über Wirtschaftsfragen gestritten.

Aufgrund des Vetos Luxemburgs hinsichtlich der Moselkanalisierung mussten weitere Verhandlungen geführt werden.

So kam es, dass am 29. Oktober 1956 in Luxemburg vier Verträge unterzeichnet wurden, wobei hier lediglich der Vertrag über die Saar und der Vertrag über die Moselkanalisierung interessieren.

Gleichzeitig wurde auch noch der französisch-saarländische Kulturvertrag unterzeichnet. 

Der Saarvertrag legte fest, dass das Saarland am 1. Januar 1957 in die Bundesrepublik eingegliedert werden solle.

Am 22. Dezember 1956 stimmte der Bundestag dem Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik zur Regelung der Saarfrage zu.

Werbeplakat der Kommunistischen Partei KP gegen das Saarstatut
Quelle: saar-nostalgie.de external link  

Postkarte zum Anschluss des Saarlandes an die Bundesrepublik Deutschland 1957
Quelle: bdph.de
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Am gleichen Tag beschloss der Bundestag auch das Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel.

In dessen ersten Abschnitt ist festgehalten, dass die Mosel für den Betrieb von 1 500-t-Schiffen ausgebaut werden solle.

Am 31. Dezember 1956 schließlich wurden in Luxemburg die Ratifikationsurkunden ausgetauscht.

Am 1. Januar 1957 wurde das Saarland Teil der Bundesrepublik Deutschland. Die Saarfrage war somit endgültig gelöst.

Im selben Zeitraum wurden auch die deutsch-belgischen Grenzfragen friedlich und im Einvernehmen beider Staaten geregelt. 

Quellen


Bekanntmachung über das Inkrafttreten des Vertrags zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik  zur Regelung der Saarfrage, S. 1

Gesetz über den Vertrag zwischen der Bundesrepublik Deutschland und der Französischen Republik  zur Regelung der Saarfrage, In: Bundesgesetzblatt, Teil II,  24. 12. 1956, S. 1587-1836. S. 1587

Gesetz zu dem Vertrag vom 27. Oktober 1956 zwischen der Bundesrepublik Deutschland, der Französischen Republik und dem Großherzogtum  Luxemburg über die Schiffbarmachung der Mosel, In: Bundesgesetzblatt, Teil II,  24. 12. 1956, S. 1837-1862

Faber, K.-G. 1976: Die südlichen Rheinlande von 1816 bis 1956, In: Rheinische Geschichte in drei Bänden, Band 2: Neuzeit Hrsg. v. F. Petri & G. Droege, Düsseldorf, S. 367-474; S. 462

Fischer, P. 1959: Die Saar zwischen Deutschland und Frankreich. Politische Entwicklung von 1945-1959, Frankfurt am Main, S. 232

Petry, L. 1966: Der Saar- und Moselraum im geschichtlichen Wechsel der Grenz- und Binnenlage, In : Heimatbuch des Kreises Saarburg, Hrsg. von der Kreisverwaltung Saarburg, Saarburg, S. 5-14; S. 12