Mundatwald
GA078 1949: Mundatwald
1949: Mundatwald unter französische Verwaltung gestellt
Durch die französische Militärverordnung Nr. 212 vom 23. April 1949 wurde eine Änderung des Grenzverlaufes bei Weißenburg (Wissembourg) vollzogen. Es handelt sich jedoch nur um die Übertragung der Gebietshoheit des Mundatwaldes. Die Begründung dafür war der angestrebte Besitz der Quellen für die Trinkwasserversorgung für die Ortschaft Weißenburg. Frankreich war in diesem Kontext im "Sechs-Mächte-Kommuniqué" vom 26. März 1949 ein 6,9 km² großes Gebiet des Mundatwaldes zugesagt worden. Durch die französische Besatzungsverordnung Nummer 212 vom 23. April 1949 wurde diese Grenzberichtigung in Kraft gesetzt. In der Verordnung 212 steht den Mundatwald betreffend, dass im Wald von Mundat das Tal des Buchbach und die Quellen, welche die Stadt Wissembourg mit Trinkwasser versorgen, unter französische Verwaltung gestellt werden, wobei das Gebiet deutsch blieb. |
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Mundatwaldhttp://geow.uni.lu/index.php/de/articles/te63/gr211/vi254/mu332#sigProId8d4e7637f7 Foto: Wanderportal Pfalz |
Als die französischen Vermarker am 23. April 1949 den künftigen Grenzverlauf markierten, schnitten sie eine tiefe Schneise ins deutsche Gebiet und somit fiel auch die Ortschaft St. Germanshof in das von Frankreich zu verwaltende Gebiet. Aufgrund von Protesten der deutschen Seite wurde St. Germanshof dann aus dem Gebiet herausgenommen, jedoch wurden weitere unbewohnte Gebiete in das von Frankreich zu verwaltende Gebiet miteinbezogen. Es handelt sich dabei durchweg um unbewohntes Gebiet, das Frankreich unter seine Kontrolle nahm, in der Hoffnung, dieses eines Tages annektieren zu können. |
Dünisch, H. 1989: Der Mundatwald. Zur Bereinigung letzter Kriegsfolgenprobleme zwischen Deutschland und Frankreich, Frankfurt am Main Khan, D.-E. 2004: Die deutschen Staatsgrenzen. Rechtshistorische Grundlagen und offene Rechtsfragen, Tübingen, S. 577 |