VIII - 1947-1959
VIII - 1947-1959
VIII. Die friedliche Festlegung der Grenzen nach dem Zweiten Weltkrieg (1947-1959)
Nach dem Zweiten Weltkrieg wurden in der Großregion viele Grenzänderungen vollzogen, die in direktem Kontext zum Krieg stehen. Verschiedene kleinere Territorien gehen in die Verwaltung der westlichen Nachbarn Deutschlands über. In den Sechs-Mächte-Empfehlungen der Londoner Konferenz vom 7. Juni 1948 wurde unter Punkt 4 "Vorläufige territoriale Vereinbarungen" dann folgendes festgehalten: "Die Delegationen sind übereingekommen, ihren Regierungen zur Überprüfung Vorschläge bezüglich gewisser geringfügiger vorläufiger territorialer Begradigungen in Verbindung mit den Westgrenzen Deutschlands zu unterbreiten." Daraufhin wurden kleinere Revisionen an der deutschen Westgrenze diskutiert. Am 26. März 1949 wurden die Grenzänderungen in Paris im "Sechs-Mächte-Kommuniqué" veröffentlicht. Die Grenzberichtigungen wurden durch die Verordnungen der Militärbefehlshaber der jeweiligen Zonen in Kraft gesetzt: |
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Plan der Grenzänderungen an der deutsch-belgischen Grenze 1949http://geow.uni.lu/index.php/de/articles/te63/gr211/vi254?task=view&id=1566#sigProIda823acbabc Quelle: Fagnoul, K. 2003, S. 72 |
Durch die französische Militärverordnung Nr. 212 vom 23. April 1949 wurde eine Änderung des Grenzverlaufes bei Weißenburg (Wissembourg) vollzogen. Es handelt sich jedoch nur um die Übertragung der Gebietshoheit des Mundatwaldes. Am 23. April 1949 verlegte Belgien seine Grenze nach Osten. An diesem Tag kamen lediglich die Ortschaften Aachen-Bildchen, Losheim, Losheimergraben und Hemmeres sowie einige Wiesen und Waldgebiete unter vorläufige belgische Verwaltung. Deutschland musste auch die Kontrolle der Straßen Roetgen-Konzen sowie Roetgen-Lammeresdorf an Belgien abtreten. In Zahlen gefasst entsprach dies alles in allem einer Fläche von insgesamt 20 km² und einer Bevölkerung von ungefähr 1 000 Einwohnern. Luxemburg bekam 1949 die Verwaltung des Kammerwaldes zugeteilt. |
Auch die Saarfrage wurde weiter behandelt. So änderte sich das Territorium des Saarlandes auch noch während der späten vierziger Jahre. Im Kontext des Schumanplans kamen Deutschland und Frankreich auf das Statut der Saar zu sprechen. Bundeskanzler Adenauer schrieb in einem Brief an den französischen Außenminister Robert Schuman, dass die Bundesrepublik Deutschland das gegenwärtige Statut der Saar nicht anerkenne. Somit blieb die Saarfrage vorerst noch offen. Ein wichtiger Punkt in diesem Zeitraum ist die Gründung der Bundesrepublik Deutschland, die am 23. Mai 1949 aus den drei westlichen Besatzungszonen hervorging. Mit dem Inkrafttreten des Grundgesetzes der Bundesrepublik Deutschland war auf dem Gebiet des Deutschen Reiches ein neues politisches Gebilde entstanden. |
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Werbeplakat der CVP für das Saarstatut 1954/55http://geow.uni.lu/index.php/de/articles/te63/gr211/vi254?task=view&id=1566#sigProId0e2fb18450 Quelle: saar-nostalgie.de |
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Postkarte zum Anschluss des Saarlandes an die Bundesrepublik Deutschlandhttp://geow.uni.lu/index.php/de/articles/te63/gr211/vi254?task=view&id=1566#sigProId57662425c8 Quelle: bdph.de |
Am 1. Januar 1957 wurde das Saarland Teil der Bundesrepublik Deutschland. Die Saarfrage war somit endgültig gelöst. Im selben Zeitraum wurden auch die deutsch-belgischen Grenzfragen friedlich und im Einvernehmen beider Staaten geregelt. Im deutsch-belgischen Abkommen vom 24. September 1956 war die Grenzsituation zwischen Belgien und Deutschland ausgehandelt worden. Sinn dieses Vertrags war es, eine Grenzerleichterung, welche die lokale Bevölkerung nicht oder so wenig wie möglich beeinträchtigen sollte, zu erreichen. In diesem Abkommen fielen fast alle seit 1949 von Belgien verwalteten Gebiete an Deutschland zurück. Ähnlich wie mit Belgien wurde auch eine Einigung zwischen Deutschland und Luxemburg gefunden. Im deutsch-luxemburgischen Ausgleichsvertrag vom 11. Juli 1959 verzichtete Luxemburg offiziell auf den ihm am 23. April 1949 übertragenen Kammerwald. |
Dünisch, H. 1989: Der Mundatwald. Zur Bereinigung letzter Kriegsfolgenprobleme zwischen Deutschland und Frankreich, Verlag Peter Lang, Frankfurt am Main Fischer, P. 1959: Die Saar zwischen Deutschland und Frankreich. Politische Entwicklung von 1945-1959, Alfred Metzner Verlag, Frankfurt am Main, S. 239 Khan, D.-E. 2004: Die deutschen Staatsgrenzen. Rechtshistorische Grundlagen und offene Rechtsfragen, Mohr Siebeck, Tübingen, S. 470 Lengereau, M. 1990 : Les frontières allemandes (1919-1989), Frontières d’Allemagne et en Allemagne : Aspects territoriaux de la question allemande, Peter Lang, Bern, S. 69f Pabst, K. 1966: Das Problem der deutsch-belgischen Grenze in der Politik der letzten 150 Jahre, In: Zeitschrift des Aachener Geschichtsvereins, Hrsg von Bernhard Poll, Verlag des Aachener Geschichtsvereins, Aachen, S. 184-210. |