Koblenz-Siechhaustal

LE023 Koblenz-Siechhaustal

 

Koblenz/Siechhaustal


Koblenzer Leprosorium Siechhaustal. Die etwas links der Kartenmitte mit "Siechen" bezeichnete Einrichtung  besteht aus einem stilisierten Gebäudeensemble. Das Leprosorium liegt am Rhein kurz vor der Ortschaft Capellen (heute Stolzenfels) gegenüber von Niederlahnstein an der Straße Koblenz-Bingen. Unweit des Leprosoriums ist eine Richtstätte verzeichnet.
Quelle: Melters 1964, S. 5.

Bezeichnung
"Leprosen in Laubach", "guden lude an der Bruckbach", "Siechenleute an der Brückbach"

Topographische Lage
An der Straße von Koblenz nach Boppard, unmittelbar vor Kapellen (heutiger Ortsname "Stolzenfels") am Brückbachtal (heutige Bezeichnung "Siechhaustal").

Urkundliche Ersterwähnung
1267 in einem Testament

Gebäude
Das Leprosorium bestand aus einem Hauptsiechenhaus, einer Kapelle mit Friedhof und vielen Wohnhäuschen beiderseits eines Weges. 1550: In den Ratsprotokollen werden "Hüßerchen, die sehr baufellig [sind]" genannt; 1551: In den Ratsprotokollen ist ein Bericht überliefert, wonach das Haus des "Schellenbürgers" abgebrannt sei; der Rat gab daraufhin Mittel zum Neubau.

Falls ein Aussätziger in das Leprosorium eingewiesen wurde, bezog und reparierte er entweder ein leerstehendes Häuschen oder mußte sich, wenn alle besetzt waren, ein neues bauen, wenn er ausreichend begütert war auf eigene Kosten, anderenfalls trug die Stadt die Unkosten.

1554: Ein Kranker baute sich seine Hütte selbst; 1580: Johann Schmidt aus Moselweis errichtete sich ebenfalls selbst sein Häuschen, "dieweil er häbig und daselb wol thun kann"; 1584: Der Koblenzer Rat schenkte "den armen veltsiechen zu erpauung ihres häusleins uf ihr pitten uß barmherzigkeit" eine Tonne Kalk. 1680/81: Ein Visitationsprotokoll erwähnt einen Kirchhof neben der Leprosenkapelle auf dem sich einige steinerne Grabkreuze befanden. 1686: Nennung eines "Hauptsiechenhauses"; 1699: Erwähnung einer Siechhausmühle.

Kapelle
Die Kapelle war dem hl. Alexius geweiht; 1642 und 1665; Erwähnung in den Ratsprotokollen; 1680/81: Bezeichnung als "kleines Bethäuschen".

Seelsorge
Seelsorge und Gottesdienst durch den Pastor von Kapellen; 1574: Vermerk in den Ratsprotokollen, daß "dem Pastor zu Kapellen, dieweil er den Siechenleuthen uff der Brückbach jährlichs mit Meßthun und sunst gethient, soll hinfürter 5 Gulden gegeben werden"; 1606: Vermerk in den Ratsprotokollen, daß der Zinsheber der Aussätzigen von nun an dem Pastor von Kapellen jährlich 7 Gulden zahlen solle, "ob er schon wegen Leibesschwachheit den Dienst den Veltsiechen nit ganz verrichtet habe"; 1607: Die Stadt Koblenz spendete "dem armen Pastor zu Kapellen" 12 Albus, vermutlich weil er in Not geraten war;

1680/81: Eine Kirchenvisitation vermerkt zur Seelsorge, daß während des Jahres alle vierzehn Tage eine Messe in der Kapelle gelesen wurde; das Meßstipendium in Höhe von 12 Pfennigen "für jeden Gang" wurde vom Koblenzer Stadtrat gezahlt. Des weiteren wird erwähnt, daß ursprünglich der Pastor von Liebfrauen durch seine Kapläne die Messe lesen und die Seelsorge ausüben ließ; jetzt habe er jedoch den Pastor von St. Kastor mit dieser Aufgabe betraut. Es werden auch die in der Kapelle vorhandenen Meßutensilien genannt. Es handelte sich um einen Kelch aus Blei, eine Albe, zwei Meßgewänder, ein Meßbuch und Altartücher; ein silberner vergoldeter Kelch und einige weitere Meßgewänder wurden seit dem letzten Krieg in Koblenz aufbewahrt.

Hinrichtungsstätte
Unweit des Leprosoriums befand sich eine Hinrichtungsstätte.

Insassen
Das Leprosorium war ursprünglich für die Bürger der Stadt Koblenz und der Gemeinden Moselweiß, Lützel und Neuendorf bestimmt. Es wurden neben bürgerlichen auch geistliche Kranke aufgenommen, so 1547 ein Karthäuser und 1586 auf Bitte des Dechanten und Präsenzmeisters des Stiftes St. Florin der "mit der Krankheit des Ußsatz befleckte" Kanonikus Adam Michel Bechel. Die Beherbergung Aussätziger innerhalb der Stadt war untersagt. Einem Bürger, der 1571 einen Aussätzigen beherbergt hatte, wurde deshalb vom Rat auf ungewisse Zeit der Besuch der "Rhatstoben" und des "Tornes" (der Ratstrinkstube) untersagt.

1541: Bitte des Organisten Meister Heinrich um Aufnahme seines Sohnes "so mit dem Ußsatz von Gott dem allmechtigen begabt"; der Bitte wurde vom Stadtrat in Anbetracht seiner langen treuen Kirchendienste entsprochen. 1588: Ein Mann namens Hagelschmidt, der sich mit dem Aussatz infiziert hatte, zog zu seiner Tochter "auf den Berg" (die Leprosenkolonie zog sich in dem engen Tal am Berghang hinauf). Mehrfach sind Eheschließungen von Leprosen überliefert; einige Male mußten sie deshalb das Leprosorium verlassen.

1606: drei Plätze waren frei und unbesetzt; 1638: nur ein leprakranker Bewohner. Die Aufnahmegebühr ins Leprosorium wurde vom Rat festgesetzt und den finanziellen Möglichkeiten des Aussätzigen angepaßt. So baten die Koblenzer Karthäuser im Jahre 1547 um die Aufnahme eines kranken Ordensbruders ins Leprosorium; der Stadtrat stimmte diesem Antrag zwar zu, allerdings nur unter der Bedingung, daß sich das Kloster zur Reparatur verfallener Häuschen in der Kolonie verpflichtete.

1583: Die Tochter eines Koblenzer Schiffers, die in Frankfurt am Aussatz erkrankt war, wurde mit der Begründung abgewiesen, sie solle dort für sich sorgen lassen, wo sie angesteckt worden sei; 13. Mai 1501: Schultheiß, Schöffen und Gemeine zu Niederlahnstein beurkunden, daß Bürgermeister und Rat der Stadt Koblenz ihrem Bürger Jürgen Pauwel aus Gunst und Freundschaft eine Wohnung "an der Bruckbach zu den guten Leuten" gegeben haben; 1547: Die Gemeinde Waldesch bat um die Aufnahme einer an Aussatz erkrankten Magd. Diesem Gesuch wurde von der Stadt stattgegeben;

1549: Aufnahme einer aussätzigen Frau aus Lahnstein gegen eine Gebühr von 20 Gulden; 1556: Ein Mann von der Lahn wurde gegen zwei Gulden jährliche Rente zur Aufnahme zugelassen; 1584: Ein Mann aus Oberlahnstein benötigte zur Zulassung ein Kapital von 24 Reichstalern; 1595: Ein Mann aus Kapellen mußte 40-50 Gulden Aufnahmegebühr entrichten.

Es sind auch Belege für die Ablehnung von Aufnahmegesuchen erhalten. 1577: Das Gesuch des Hofmannes von Siebenborn bei Boppard wurde vom Koblenzer Rat abgewiesen, weil er für seinen aussätzigen Bruder anstelle der geforderten 50 Gulden nur 30 Gulden zahlen wollte; 1685: Ein Aussätziger aus dem Amt Münstermaifeld, der bereits im Kärlicher Leprosorium "zum guten Mann" untergebracht war, wollte gegen eine Zahlung von 40 Reichstalern in die Koblenzer Siechenkolonie aufgenommen werden. Der Stadtrat lehnte diesen Antrag ab, da das Leprosorium nur für die Stadt und die drei zugehörigen Dörfer erbaut worden sei.

Ebenfalls abgewiesen wurde im Jahre 1553 das Aufnahmegesuch von Andreas Lebenstein aus Winningen. Der Rat erlaubte ihm lediglich, sich ein Häuschen "uf der Conden (im Condertal bei Koblenz) uf der Stadt Grund" zu bauen; er mußte dort also als Feldsieche leben. 1667/1668: Wegen einer großen Pestepidemie wurden die Aussätzigen nach Kärlich ins Leprosorium "Zum guten Mann" verlegt, um das Koblenzer Leprosorium zur Aufnahme von Pestkranken nutzen zu können. Nach dem Ende der Seuche kehrten die Aussätzigen wieder zurück.

Lepraschau.
Untersuchung eines Lepraverdächtigen durch drei Ärzte. Holzschnitt von Hans Wechtlin vom Beginn des 16. Jh.

Ein Arzt deutet auf ein Geschwür am Kopf des Patienten und diskutiert mit seinem Kollegen. Der dritte Arzt betrachtet eine Urinprobe in einem Glaskolben. Ein Gehilfe ist mit dem Auswaschen des Blutkuchens in einer Schüssel beschäftigt.
Quelle: Gerstdorff, H. v. 1517/1976

Verwaltung
Aufsicht und Verwaltung durch zwei Provisoren aus dem städtischen Rat. Rechnungsführung durch einen Rentmeister, dem spezielle Zinsheber und Kassenverwalter zur Seite standen. 1543: Ratsbeschluß, wonach "des entwichenen Kürßners Thongis Kind, welches dessen aussätzige Ehefrau im Siechenhause auf der Brückbach bei sich hat, und gleich ihr krank macht, von der Mutter zu nehmen, und damit es nicht auch zu Schaden gehe, bei Jemand [...] zu erziehen zu geben".

1547: Peter Studeck und Johann Hofmann wurden vom Stadtrat gebeten, "den gottesarmen siechen Leuten auf der Brückbach vorzustehen, damit was Gott und gute Leute geben, nützlich angelegt werde". Städtischer Verwalter vor Ort war der Schellenknecht, der mit seiner Frau und dem Gesinde das "Hauptsiegenhaus" bewohnte. 1551: Der "arme Mann, der den Siechen leuten den Brotkorb mit der Schellen umbträgt und itzo sein wonhaus abgebrannt" ist, erhielt vom Stadtrat Bauholz zugewiesen, damit er das Gebäude wieder aufbauen konnte.

Am Beginn des 17. Jahrhunderts sind in den Ratsprotokollen mehrmals Hinweise auf die schlechte Amtsführung des Schellenknechtes belegt. Zunächst baten die Leprosen 1611 den Koblenzer Rat, er möge "ihrem ferger" das Fluchen untersagen und ihm befehlen, mit den Almosen treulich umzugehen. Im Jahre 1613 drohte der Rat dem Schellenknecht mit der Absetzung, wenn er nicht Frieden halten würde.

Offensichtlich kam es trotz der Drohungen zu keiner Besserung; denn 1617 wurde im Rat vorgebracht, daß "ein überaus große Unzucht und Schand mit Fressen und Sauffen uffm Sieggenberg geschehe". Der Rat beschloß daraufhin: "Es soll des Schellenmanns Frau höher genommen und gestrafft, auch der Herr Pastor von Kapellen hierüber gehört werden".

Stiftungen und Schenkungen, Einkünfte und Besitz
1267: Der Koblenzer Bürger Heinrich Schriwin vermachte den "Leprosen in Laubach" 3 Schilling Zins, allerdings mit dem ausdrücklichen Vorbehalt, daß bei Auflösung des Siechenhauses die Stiftung den Armen von Koblenz zufalle; 4. April 1497: Friedrich Suyrborn und seine Frau Fia verkaufen an den Franziskaner Bruder Jörg als Vormund der "Siechenleute an der Bruckbach" 3 fl. Jahreszins für 60 fl.;

5. Juli 1542: Rentenverkauf zwischen Johann Karmer zu Lützelkoblenz und den Testamentsvollstreckern der Witwe des Johann von Divelich betreffend ein dem Siechenhaus auf der Brückbach verschriebenes Legat; 1552: Schenkung von 40 Gulden als Aufnahmegebühr für einen blinden aussätzigen Jungen durch den Koblenzer Kanoniker Johann Gillenfeld; im gleichen Jahr übergab der Koblenzer Offizial dem Leprosorium aus einem Testament 75 Gulden;

4. April 1558: Der Barbier Mathis von Huirn verkauft an Johann Hoffmann, "des Raths zu Coblenz geordneten Verweser und Pfleger der armen Aussätzigen und Sondersiechen auf der Brückbach" 3 fl. Jahreszins für 60 fl.; 1586: Schenkung von 50 Gulden an die "armen Feldsiechen" durch Balthasar Böß, der "ein Jesuiter worden" war.

Die Aufnahmegebühr schwankte im 16. Jh. zwischen 10 und 100 Gulden, in zwei Fällen zwischen 50 und 100 Talern. Der Nachlaß verstorbener Siechen fiel an das Leprosorium. Der Schellenknecht durfte einmal pro Woche in der Stadt und den umliegenden Dörfern Almosen für die Leprosen sammeln, von denen ihm ein Anteil zustand. Zusätzlich wurden mittels eines Siechennachens Almosen von Schiffsreisenden erbeten.

Um die Almosensammlung für die Koblenzer Siechen nicht zu schmälern, bestimmte der Rat 1539, daß "die fremden sichen so viel als möglich, uß der Stat gehalten sullen werden, darin kein gewerblicher (Kranker) ohn ansehung der person gepracht werden sulle". Deshalb bestimmte eine Verordnung von 1557, daß "die ußsetzigen und frembde Bettler" an den Toren abgewiesen werden sollten.

1611: 179 Gulden Einnahmen, 141 Gulden Ausgaben; 1616: 209 Gulden Einnahmen, 68 Gulden Ausgaben. 1754: 1842 Reichstaler Kapital; 1781: 4550 Reichstaler Kapital. 1804: Das Vermögen der Einrichtung in Höhe von 5619 Franken fiel an das Bürgerhospital der Stadt.

Lepraschau
Entgegen den seit 1437 geltenden kurfürstlichen Verordnungen, wonach die Lepraschau für Aussätzige des Erzstiftes ausschließlich in Trier vorgenommen werden durfte, sandte der Koblenzer Rat in der Regel die Lepraverdächtigen nach Köln zur Untersuchung, weil der Weg entlang des Rheins kürzer und weit weniger beschwerlich war, als der Weg nach Trier. Vermutlich genossen die Kölner Untersuchungen auch einen besseren Ruf als die vom Kurfürsten erst neu gegründete Untersuchungskommission in Trier.

So wurde nach einem Ratsbeschluß des Jahres 1554 ein Aussatzverdächtiger ad probam nach Köln geschickt "wie der prauch ist". 1582, 1587, 1669 und zuletzt 1686 wurden Lepraverdächtige vom Rat der Stadt zur Untersuchung nach Köln gesandt; 1594 wurde allerdings einmal ein Bürger zur Besehung nach Trier geschickt. Bedürftigen wurden die Reisekosten komplett oder zumindest zur Hälfte von der Stadt erstattet; mitunter begleitete sie ein Stadtdiener auf der Reise, der 1580 einen halben Taler Reiseentschädigung erhielt.

1539: Vagierende Leprose wurden auf Anordnung des Rates zur Überprüfung ihrer Erkrankung im Leprosorium untersucht. Später war die Lepraschau hier wohl verboten; denn 1593 wurde einem Bürger vom Rat ausdrücklich untersagt, seine auswärts wohnende Tochter "ad probam" nach Koblenz kommen zu lassen.

Schließung
Seit dem ausgehenden 17. Jh. wohnten auch Gesunde im Leprosorium; mehrfach Beschreibung der Anlage als verwahrlost und baufällig. 1686: Der letzte Kranke wurde für "rein" befunden, und es wurde eine Wiese für 2 ½ Taler verpachtet; 1705: Wiese und Weinberg werden an den Schellenknecht verpachtet; 1713: Das Leprosorium war unbewohnt; 1786: Auflösung und Verkauf des Leprosoriums; 1804: Übertragung des Vermögens in Höhe von 5619 Franken an das Bürgerhospital.

Literatur


Stadtarchiv Koblenz Bestand 623, Nr. 458; Nr. 523, Nr. 1002, Nr. 1005

Bär, Siechenhaus bei Koblenz, 2f.

Diel, Medizinalwesen, 71

Frohn, Aussatz (Rheinland), 53-56

Gerstdorff, H. v., Feltbuch der Wundartzney. Lindau 1976 (unveränderter Nachdruck der Erstausgabe Straßburg 1517), fol. LXXIIr.

Grundmann, Hospital (Koblenz), 107-111

Melters, K.H., 750 Jahre Pfarrgemeinde Horchheim. Ein Festbuch aus Anlaß des Jubiläums herausgegeben von der Pfarrei und dem Ortsring Horchheim. Horchheim 1964

Schüller, Aussatz (Koblenz), 138-143

Staerk, Gutleuthäuser, 535

Wegler, Coblenz, 18-19.

- Top -