Oberbillig
GA017 1816: Oberbillig
Vertrag von Kleve: Oberbillig geht an Preußen
Im Vertrag von Aachen war bereits über die Zugehörigkeit der Ortschaft Oberbillig verhandelt worden. Obwohl sie seit jeher Teil von Wasserbillig war, das sich auf der linken Flussseite befand, wurde über ihren Verbleib gestritten. In der 48. Sitzung, die am 16. Mai 1816 stattfand, wurde über Wasserbillig und Oberbillig diskutiert. Experten wurden auf beide Seiten des Flusses geschickt, um zu überprüfen, ob Oberbillig mit Wasserbillig verbunden sei, oder ob es sich hierbei um eine eigenständige Ortschaft handele. Nach den Berichten der Experten erkannte Preußen an, dass Oberbillig ein Teil von Wasserbillig war und deshalb zu den Niederlanden gehören sollte. Doch Preußen wollte eine einfachere Grenze und gestand den Niederlanden eine territoriale Entschädigung zu, falls es die Ortschaft Oberbillig bekäme. In der 62. Sitzung, die am 3. Juni 1816 stattfand, wurde einmal mehr über Oberbillig verhandelt. Doch auch diesmal wurde keine Lösung erzielt, und so kam Oberbillig vorläufig zum Königreich der Niederlande. Am 26. Juni 1816 wurde schließlich der Grenzvertrag von Aachen unterzeichnet, doch das letzte Wort, Oberbillig betreffend, war noch nicht gesprochen. Der Vertrag von Kleve ist hier interessant, da in die Verhandlungen über die Grenze zwischen dem Königreich der Niederlande und Preußen die Grenze zwischen Luxemburg und Preußen mit hinein gezogen wurde. So trat Preußen ein Gebiet in der Größe von 663 Hektar in der Region des Niederrheines an die Niederlande ab und erhielt als Gegenleistung Gebiete von einer Fläche von 671 Hektar, darunter auch die 150 Hektar des Gebietes von Oberbillig. Die restlichen Gebietsgewinne Preußens sind hier nicht von Bedeutung, da sie sich in der Rheinregion befinden. In Artikel 10 des Vertrags von Kleve wurde festgehalten: "Oberbillig avec le territoire situé sur la rive droite de la Moselle devant, d’après le traité d’Aix-la-Chapelle du 26 juin dernier, appartenir au Royaume des Pays-Bas, restera au Royaume de Prusse". Die Delegationen Preußens und der Niederlande hatten also eine Einigung erzielt. Am 7. Oktober 1816 wurde der Vertrag zwischen den Niederlanden und Preußen schließlich bei Kleve unterzeichnet. Somit stand unter anderem fest, dass Oberbillig Teil Preußens sein solle und Vianden blieb demnach die einzige luxemburgische "niederländische" Ortschaft, die sich auf beiden Seiten des Flusses erstreckte. |
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Wappen von Oberbillighttp://geow.uni.lu/index.php/de/articles/te63/gr211/ii248/272?task=view&id=1443#sigProId6482422c32 Quelle: Gemeinde Oberbillig |
De Bruyne, A. & de Bruyne, J. 1995: A propos de frontières et de bornes, In : Bulletin du Crédit communal, Bruxelles, N° 191, S. 39-67. Grenzvermessung Deutschland-Luxemburg, die Entstehung der Grenze in den Jahren 1815/16, sowie ihre Vermessung und Dokumentation in den Jahren 1980-1984, Hrsg, Ministère des Finances, Service central des imprimés et des fournitures de bureau de l’État, Luxemburg, 1984. Lafontaine, P. 1989: La création du Grand-Duché de Luxembourg par le congrès de Vienne, in: D’Commémoratiounsfeierlechkeeten 1989 aus der Siicht vun der Gemeng Suessem, Editpress, Luxemburg, S. 11-17. |