Borlon, Oneux

GA024 1822: Borlon, Oneux

Westgrenze des Großherzogtums Luxemburg
1822: Die Weiler von Borlon und Oneux gelangen an das Großherzogtum Luxemburg


Im Zuge der Neufestlegung der Westgrenze des Großherzogtums Luxemburg gelangten nach den ersten Veränderungen von 1819 die Weiler von Borlon und d'Oneux erst durch den Erlass vom 24. Februar 1822 auch an das Großherzogtum Luxemburg.

Interessant ist, dass der Vertrag von Courtrai erst am 28. März 1820 mit Frankreich unterzeichnet wurde. Aus diesem Grund war das Gebiet dieser drei Ortschaften vorher noch nicht festgelegt worden.

In den Artikeln 42 bis 44 des Vertrags von Courtrai wurden diese Gebiete dann behandelt. Nach der Unterzeichnung der Konvention wurden diese Gebiete dem Großherzogtum Luxemburg zugeschlagen.

Kate in Oneux
Quelle: Historische Postkarte

Quellen


Bourguignon, M. 1949: Les limites de la Province de Luxembourg en Belgique, Duculot-Roulin, Tamines