Obersteinbach ...

GA026 1825: Obersteinbach, Niedersteinbach ...

1825: Französisch-bayrisches Abkommen in Paris


Im französisch-bayrischen Abkommen, das am 5. Juli 1825 in Paris von beiden Verhandlungspartnern unterzeichnet wurde, trat Frankreich verschiedene Parzellen an Bayern ab. Es handelt sich hierbei um Parzellen, die den Gemarkungen Scheibenhardt und Schweigen zugefügt wurden, sowie das Gebiet, das sich zwischen der Lauter und der Alten Lauter befindet.

Im Gegenzug trat Bayern das Gebiet der Gemeinden Obersteinbach und Niedersteinbach sowie des Weilers Wengelsbach und des Grundes von Frönsburg an Frankreich ab. Hinzu kommen noch jeweils ein Gebietsteil westlich und östlich von Wissembourg (Weißenburg), so zum Beispiel auch der nördliche Teil des Dorfes Altenstadt, das sich östlich von Wissembourg befindet.

Schließlich wurde am 9. Dezember 1825 zwischen beiden Vertrags-Parteien das Abkommen von Wissembourg unterzeichnet. In diesem Abkommen steht, dass eine Kommission bestehend aus Mitgliedern der beiden Königreiche, die nun definitive Grenze festlegen soll.
Obersteinbach
Foto: O. Haesen

Quellen


Dünisch, H. 1989: Der Mundatwald. Zur Bereinigung letzter Kriegsfolgenprobleme zwischen Deutschland und Frankreich, Verlag Peter Lang, Frankfurt am Main

 

Externe Links


Französisch-bayrisches Abkommen von Paris external link pdf